Man muss ja zwei Dinge unterscheiden: Geht es um "Büroversagen", also offensichtlich falsch übernommene Zahlen oder sonstige Fehler in der Bearbeitung? Oder geht es um grundsätzliche Schwächen in der Ausgestaltung der Regelungen? Wenn die Leute Einspruch einlegen, bekommen sie nach wenigen Tagen einen ablehnenden Bescheid, in dem unter anderem steht, dass es sich um ein typisiertes Verfahren handelt, in welchem es keine Möglichkeiten gibt, auf die besonderen Umstände des Einzelfalls einzugehen. Und ich denke mal, dass da der Hebel liegt, um die verfassungsmäßigkeit anzuzweifeln.
Meiner Meinung nach gehört es sich nicht für einen Rechtsstaat, wenn der gleiche Sachverhalt in zwei verschiedenen Rechtskreisen total unterschiedlich behandelt wird. Im hinteren Bereich des Grundstückes wäre noch Platz, um ein größeres Einfamilienhaus zu bauen. Also das Grundstück ist 2.000 Quadratmeter groß, wir haben eine Grundflächenzahl von 0,2 und somit könnten eigentlich 400 Quadratmeter bebaut werden. Das Haus meiner Eltern hat eine Grundfläche von knapp 100 Quadratmetern und "mein" Haus hat eine Grundfläche von 130 Quadratmetern. Somit könnte man eigentlich noch ein Haus bauen, sogar mit einer Grundfläche von 170 Quadratmetern. Geht aber nicht, weil der zusammenhängend bebaute Ortsteil direkt hinter der jetzigen Bebauung (da stehen Garagen) endet. Der Rest ist Außenbereich, sogenanntes "marktfähiges Nichtbauland", was der Gutachterausschuss mit 15 EUR bepreist. Für das Finanzamt ist aber jeder Quadratmeter 420 EUR wert.
Wenn ich nun eine Baugenehmigung für diese Fläche beantragen würde, weil das Finanzamt das ja als Bauland bewertet, wird mir das Stadtplanungsamt antworten, dass es keine Rolle spielt, wie das Finanzamt das sieht. Und wenn man dem Finanzamt mitteilt, dass die Planungsbehörde das als Nichtbauland sieht, wird es antworten, dass ihm das egal ist.
Von einer Einheitlichkeit des Rechts sind wir da weit entfernt.
Und dann kommt in meinem Fall noch dazu, dass es offenbar keine Möglichkeit gibt, vorab zu erfahren, wie das Finanzamt den Erbfall bearbeiten würde, weil es ja keine Beratung leisten darf, sondern nur konkrete Steuerfälle konkret bearbeitet. Und da niemand weiß, wie das Finanzamt das bearbeiten würde, nützt mir da auch kein Steuerberater etwas. Selbst wenn man einen Erbpachtvertrag gemacht hätte, würde es künftig übrigens trotzdem nur eine einzige Steuernummer geben. Ich frage mich, wie institutionelle Erbverpächter die neue Grundsteuer unter ihren Erbpächtern aufteilen wollen...
Matthias