Dann werden die einen achtzigjährigen externen Stempelaugust haben, mit dem der Bauzeichner keine Diskussionen anzetteln oder dem gar Widerworte geben soll. So ist das eben, wenn man mit Zeichenknecht baut.
Der Nachbar der Dachterrasse wäre der Weg. Aber Nachbarzustimmung gibt es ohnehin nur bei Befreiungen und Befreiungen nur bei Bauanträgen, nicht bei Freistellern. Wenn der Planer keine Diskussion mit dem Bauamt will, läßt er die Terrassenvorbereitung hier eben in den Plänen garnicht erst aufscheinen. Ich frage mich allerdings, wie man zu dieser Terrasse überhaupt hinkommt.
Es gibt keinen Nachbarn der Terrasse/Garage. Neben dran das ist öffentliches Gelände. Da befindet sich ein Spazierweg und Hecken/Wiese.
Auf diese Terrasse kommt man nebendran durch die Terrassentür.
Wen meinst du mit Stempelaugust? Den Mensch auf dem Amt der den Bauantrag genehmigt oder den Mensch, der als Vorlageberechtigter auf dem Bauantrag steht?
Macht es denn Sinn die Terrasse jetzt einfach nicht einzuzeichnen?
Für euch ist das vielleicht klar, was ihr meint, aber ich weiß immer noch nicht, ob ich nin mit meinen Interpretationen richtig liege oder nicht.
Auf den Seiten des Bauantrags, die ich angehängt hatte beim letzten mal ist das ursprüngliche Gelände mit eingezeichnet