11ant
Letzteren.Wen meinst du mit Stempelaugust? Den Mensch auf dem Amt der den Bauantrag genehmigt oder den Mensch, der als Vorlageberechtigter auf dem Bauantrag steht?
Pragmatisch ja.Macht es denn Sinn die Terrasse jetzt einfach nicht einzuzeichnen?
In BW ist wohl das geplante Gelände für die Höhen maßgeblich, in BY glaube ich wie sonst auch üblich das Ursprungsgelände. Aus beiden sehe ich das UG im Mittel nicht mehr als die berühmten Einsvierzig emporragen.Auf den Seiten des Bauantrags, die ich angehängt hatte beim letzten mal ist das ursprüngliche Gelände mit eingezeichnet