Also nochmal: mir ist klar, dass ein Gebäude die Abstandsflächen einhalten muss (in der Regel mind. 3m) und dass eine Garage dies grundsätzlich nicht muss. Und ich weiß auch dass eine Garage quasi zum Gebäude wird wenn man eine Terrasse aufs Dach macht, weil von der Terrasse eine Gebäudeähnliche Wirkung ausgeht und somit die 3m Abstandsfläche eingehalten werden müssen.
Nun haben wir aber öffentliche Grünfläche/Verkehrsfläche neben uns und keine Nachbarn auf dieser Seite. Und in der Landesbauordnung RLP steht, dass die Abstandsflächen auch auf der öffentlichen Verkehrs/Gründfläche liegen können. (§8 Abs. 2 Landesbauordnung RLP)