Ich meine ob ich anhand des Bauantrags (also des Papiers, was ich beim Bauamt einreiche) sehe ob es ein Freisteller ist, weil wir halt nen Freisteller wollten.
Die Formulare sind wohl länderweise unterschiedlich, ich kenne sie nicht alle, und weiß auch die Paragraphennummern nicht auswendig, die die Verfahrenswege bezeichnen. Ob Du meine Gegenfrage beantworten kannst, ist aber auch nicht so wichtig. Dein Zwerchhaus bleibt ausgeschlossen, egal wo Du das Kreuzchen gemacht hast oder wie Du es bezeichnest. Ein Bebauungsplan dient nicht allein der Versiegelungsbegrenzung und dem Nachbarschutz, sondern auch dem Gestaltungswillen der Gemeinde hinsichtlich der baukulturellen Landschaftspflege. In anderen Bebauungsplänen geschieht das sogar mit der Beschränkung auf den fränkischen Staubsaugerkniestock, die Dir hier erspart wird. Zu einem Freisteller rate ich Dir hier nicht: wenn Dein Planer eine Höhenvorgabe „falsch“ interpretiert, könnte das eine Abstockung Deines Hauses zur Folge bekommen.
Wieso ist das keine Gaube? Was wäre denn jetzt eine echte Gaube?
Ein Zwerchhaus ist doch ein Zwerchgiebel oder nicht? Und der geht ja laut dem Bebauungsplan nicht, weshalb wir bei der (meines Erachtens) Gaube bleiben müssen?
Ihr könnt bei der Gaube nicht "bleiben", weil Ihr garkeine Gaube geplant habt. Sondern es würde Euch frei stehen, vom Zwerchhaus auf eine Gaube umzuschwenken, was zwar grundsätzlich technisch machbar wäre, aber allerhöchst abgewöhnunsbedürftig aussähe und auch nicht praktisch wäre (sofern man sie wie üblich auf der Traufseite befenstern wollte). Man könnte aber aus Kopfhöhengründen für einen unverlegten Ankleidendurchgang dennoch eine bauen (womit das ein sauteurer Durchgang würde - ich wollte lediglich hier nicht die Information unterschlagen, daß man diesen m.E. Fehler begehen könnte, wenn es denn partout gewollt sei). Eine Gaube steht konstruktiv üblicherweise - und hier vom Bebauungsplan zumindest der Optik nach auch nur so erlaubt - auf einer Drempelpfette auf, die es beim Kniestock ja in der Regel nicht gibt. Nun ist dem Bebauungsplan hier einmal egal, ob Ihr zur Drempel- oder Kniestockfraktion gehören möchtet. Nicht egal ist ihm hingegen das - traditionell aus dem Aufstehen auf der Drempelpfette folgende - Zurückspringen der Gaube hinter die Trauflinie. Sondern er schließt kategorisch aus, daß der Dachaufbau die Trauflinie unterbricht. Wo das so wie in diesem Fall formuliert steht, lese ich das als deutlichen Hinweis, daß Befreiungsanträge abschlägig beschieden würden. Wir können dies hier nur spekulieren, da wir maximal die Begründung zum Bebauungsplan beiziehen könnten, nicht aber ein Wortprotokoll der Gemeinderatssitzungen zu seiner Aufstellung. Meine Erfahrung sagt aber: vergiß´ den Wunsch, hier statt einer Gaube ein Zwerchhaus genehmigt zu bekommen (ob das ein Schleppdach oder einen Giebel hätte, spielt dabei keine Rolle). Was aus einem Kniestock wächst statt aus einem Drempel, das ist und bleibt bauplanungsrechtlich ein Zwerchhaus - egal ob der Volksmund sich um den Unterschied schert oder die Begriffe munter mischt. Der Bebauungsplan steht auf dem Boden des Bauplanungsrechtes und nicht des Volksmundes; Diskussionen darüber wären reine Philosophie und führten in der Sache nicht zu anderen Ergebnissen.
Wenn der Dachüberstand von 50 cm gezeichnet wird, sollte das eher durchgehen. Was sagt denn der Bebauungsplan zur Ausfuehrung der Gaube?
Der Bebauungsplan sagt wie vorstehend, daß die Dachaufbauten die Trauflinie nicht unterbrechen dürfen und läßt somit als m.E. eindeutig artikulierter Wille zwar Gauben, nicht aber Zwerchhäuser zu. Dein Vorschlag baut offenbar darauf auf, bereits die rechtliche Traufe fälschlich interpretiert mit der physischen Regenrinne gleichzusetzen. Die rechtliche Traufe meint aber die bildliche Vorstellung, man würde mit einem lotrecht über der Außenwand ausgeführten Handkantenschlag den Dachüberstand abbrechen. Die Vorstellung, durch das bloße Vorhängen eines zwei Dachziegelreihen breiten Lätzchens vor ein Zwerchhaus würde man es schon zur Gaube umdeklarieren können, ist aus Bauamtssicht leider naiv.