Hallo, ich brauche nochmal eure Hilfe :(
Ihr hattet es ja schon angedeutet und jetzt zeigt es sich deutlich, der Architekt/Bauzeichner (kp was er ist) ist eine Katastrophe. Der Bauantrag ist voller Fehler gewesen. Jetzt gibt's noch 2 strittige Punkte.
Erst einmal der Puntk, der mir am meisten Sorgen macht. Der Architekt hat die Terrasse auf der Garage nicht als Terrasse angegeben. Darauf habe ich ihn aufmerksam gemacht. Jetzt sagt er wegen Grenzabstand wäre das nicht möglich (nachdem wir die ganze zeit so geplant haben mit dem Bauunternehmen und er auch anfangs mal sagte das würde gehn).
Ich lese aber den §8 (2) Landesbauordnung RLP anders:
"
§ 8
Abstandsflächen
(1) Vor Außenwänden oberirdischer Gebäude sind Flächen von Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen). Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
1.
das Gebäude ohne Grenzabstand gebaut werden muss oder
2.
das Gebäude ohne Grenzabstand gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird.
Muss nach planungsrechtlichen Vorschriften mit Grenzabstand gebaut werden, ist aber auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden, so kann zugelassen oder verlangt werden, dass ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird. Muss nach planungsrechtlichen Vorschriften ohne Grenzabstand gebaut werden, ist aber auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ein Gebäude mit Grenzabstand vorhanden, so kann zugelassen oder verlangt werden, dass eine Abstandsfläche eingehalten wird.
(2) Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte."
Nebendran ist ein öffentlicher Spazierweg/Feldweg. Der ist mindestens 6 Meter breit. Müsste das dann nicht eine öffentliche Grünfläche/Verkehrsfläche sein und somit kein Problem, dass wir bei der Garage mit Terrasse drauf nur 1 meter von der Grenze entfernt sind?
Vielen Dank! Für den anderen Streitpunkt muss ich die Bauunterlagen scannen, das mache ich morgen und meld mich dann.
Viele liebe Grüße!