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jeti79
Das wird daran liegen, dass ich kein Experte bin und beide Begriffe für ein- und dasselbe gehalten habe.ich habe alle 10 Seiten gelesen. es ist echt schwer zu verstehen wer wie wo. du wirst direkt klare ausdrücke wie Bauträger, Bauunternehmer und Baufirma in den Raum und drehts die Bedeutung 2 Seiten später wieder um. so geht das nicht.
Sorry für meine Dummheit...
Den Vertrag haben wir mit einem "Generalunternehmer", so viel habe ich googeln können. Der wiederum hat einen Subunternehmer mit dem Rohbau beauftragt.
Bezahlt haben wir aktuell ca. 22.000€ für Verwaltung/Architekt und die Bodenplatte.
Die Geschossdecke wurde wohl kurz vor knapp noch beauftragt und gegossen - allerdings auch mängebehaftet. (Bewehrung im OG für einen Ausbau teilweise fehlend, laut Statik) - die Rechnung für diesen "Meilenstein" kam 4 Tage vor Fertigstellung mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen, woraufhin wir die Reißleine gezogen haben und den Anwalt eingeschaltet haben. Der hat die Mängel mit ca. 25000€ beziffert und eine Frist zur Mängelbeseitigung von 14 Tagen eingefordert, die am Montag endet. Getan hat sich bis dahin nichts mehr.
Seit Freitag ist ist die Firma auf dem Insolvenzportal gelistet.
Der Anwalt steht schon mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt und geht auch davon aus, dass wir mit der zweiten Frist -nach verstreichen- aus dem Vertrag rauskommen. Einen Gutachter wird er dann einschalten, sobald die Weichen in die "richtige" Richtung gestellt sind.
Signal vom Generalunternehmen ist wohl, dass sie alle angefangenen Bauten fertigstellen wollen. Wie das laufen soll, weiss wohl nur er selbst...
Der Verdacht, dass noch andere Fehler am Bau zu finden sind dürfte wirklich naheliegen - daher:
keine Verhandlung ohne Gutachten...