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Payday
das solltest du erst mit deinen Anwalt besprechen. wieso sollst du beweisen, wie viel vom abschnitt wie gemacht wurde. eigentlich müßte er doch beweisen, das der angeforderte Betrag zur ausgeführten Arbeit ordnungsgemäß vollzogen wurde. (wer Geld will, muss seine rechtmäßigkeit auch belegen können)Ich habe mit dem Insolvenzverwalter selbst gesprochen. Der War sehr freundlich und hat direkt darauf hingewiesen, dass es sein Job ist, Geld einzutreiben und er direkt mit dem Start des Verfahrens die letzte Rechnung mit mehr Nachdruck erneut stellen wird und wir uns zur Sicherheit einen gerichtlich bestellten Baugutachter suchen sollen, der den Wert bestimmt. Diesen sollen wir dann zurückhalten ...
sehr wahrscheinlich sind die Mängel aber alle gutachterlich preislich nicht so hoch wie gedacht, so das du tatsächlich noch Geld hInterhyprwerfen darfst. viele Mängel lassen sich leicht durch alternative verfahren günstig auskompensieren (theoretisch). praktisch findest du aber wohl niemanden, der das machen möchte. wenn du schon nen Gutachter da hast, kann er dir sicherlich etwa sagen, was die Beseitigung der Mängel etwa kosten wird. liegt der wert in etwa beim abschlagswert, den der Insolvenzverwalter einkassieren möchte?
immerhin will er gleich die Kohle und kommt nicht erst in paar Jahren damit an.