Ich denke, solange darum geringe wird, was nu Sache sein soll, ist alles Spekulation.
Hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Energieberater des Verbraucherschutzes.
Der hat gejammert, dass die Politik mit 0 Infos rüberkommt.
Die Preise sinken sicher weiter, davon gehen alle aus. Dass der Markt der deutschen Privathaushalte darauf irgendeinen Einfluss hat ist eine steile These.
Die privaten Anlagen werden mit Auslauf der Förderung kleiner. Der Markt für Unternehmen mit Flachdächern und hohem Eigenverbrauch geht gerade wieder richtig los. Der Großteil der Module geht sowieso in Anlagen, deren Leistung in Megawatt gemessen wird. Dafür sind sie gebaut und konstruiert.
Wenn Du wissen willst, ob Du deine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit der Photovoltaik betrieben bekommst. Kann ich dir ein klares Nein geben. Bei bewölktem Himmel (also wenn’s grau ist) kommen bei mir mit einer 8,76kwp Anlage magere 250Watt runter. Das reicht noch nicht mal für den Kühlschrank.
Ich würde über das Jahr mit 15-30% Photovoltaik Strom für die Wärmepumpe rechnen. Im Winter ist es zwar sehr oft mau, aber nicht immer. Eine tagsüber laufende Wärmepumpe ist ein guter Weg an schwachen Tagen sicherzustellen, dass kein oder nur wenig Strom in das Netz eingespeist wird. Von Frühjahr bis Herbst ist nahezu immer genug Strom vorhanden um Warmwasser zu erzeugen.
Mit Wegfall der Förderung lohnt sich die Anschaffung für einen Privathaushalt finanziell nicht. Fürs gute Gewissen vllt. Hier wäre ein Eigenverbrauchsanteil von 70 % nötig, um das Investment halbwegs zeitnah (als in unter 20 Jahren ) wieder reinzuholen.
Und viel tiefer werden die Preise auch nicht mehr fallen. 900-1.000 € pro kwp sind für kleinere Anlagen die Grenze. Mit Wegfall der Förderung werden die Speicherkosten auch eher steigen. Dann rechnet es sich erst recht nicht mehr.
Hatte soeben den zweiten Solarteur im Hause. Selbe Frage wie an den ersten bez. Wegfall der Einspeisevergütung bei Erreichung des Deckels. Seine Aussage übereinstimmend zum ersten Solarteur: es betrifft keine Kleinanlagen. Nun bin ich maximal verwirrt.
Auszug aus dem Gesetzänderungsantrag des RLP Landtags:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt, dass bei Erreichen eines bundesweiten Ausbaustands von 52 GW installierter Photovoltaik-Leistung die anzulegenden Werte nach § 48 Erneuerbare-Energien-Gesetz für nicht-ausschreibungsgebundene Solarenergie auf null reduziert werden. Dieser 52 GW-Deckel beendet damit effektiv die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Vergütung für Solarenergie im Segment bis 750 kWp, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Für eine sonstige Direktvermarktung nach dem EEGsind jedoch gerade kleine Photovoltaik-Anlagen wenig geeignet. Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in dem genannten Segment bleibt so nur noch die Eigenstromnutzung als Betriebsmodell.