Gern, ich hatte es schon versucht, aber vielleicht fehlen noch Infos:
Gibt es einen Bebauungsplan und oder Stellplatzsatzung der Gemeinde?
Es gibt eine Ergänzungssatzung, die die Bebauung regelt, dort steht aber zum Thema Stellplatz nur, dass Wege, Stellplätze und Zufahrten wasser- und luftdurchlässigen Aufbau benötigen. Weiter unten, wo es um zulässige Dachgestaltung steht, werden Garagen, Carports, Nebenbauten als Ausnahmen von den Bestimmungen hinsichtlich Dachform aufgezählt. Soweit ich erkennen kann gibt es keine weiteren Regelungen, aber bei Bedarf würde ich nochmal versuchen bei der Gemeinde anzurufen.
Die Satzung gilt speziell für unseren Straßenzug.
Ist das an der Strasse, die ja 3 m vom Grundstück entfernt ist eine vorgesehene Zufahrt im NO?
Ja, das im NO it eine Zufahrt. Das erklärt sich so, dass 2025 ein Fußweg an der Straße gebaut wird, und dabei auch Einfahren zu den Grundstücken angelegt werden. Zwei Grundstücke "teilen" sich dabei immer 6m Zufahrt, wobei dann, je nach Grundstücksausrichtung immer rechts oder links an der "Ecke" vom Grundstück liegen.
Ich würde mir erstmal Gedanken machen wo das Haus platziert wird.
Unsere Orientierung war so: Wir bauen möglichst weit zur Straße hin, "Rechts" vom Haus (auf der Grundstücksskizze, also gen Norden) wo die Einfahrt ist, sollen die Autos/Carport/Garage perspektivisch am Grundstücksrand stehen, Angrenzend das Haus, sodass wir nach Westen (bzw links in der Skizze) Abstand zum nächsten Grundstück haben.
Zur Straße hin müssen wir natürlich auch mind. die 3m einhalten, vielleicht aber noch etwas mehr Abstand, sodass man mit den Auto gut rangieren kann oder ggfls. auch Platz da ist, damit Besuch auf dem Grundstück parken kann.
Alternativ könnte man überlegen, die Stellplätze straßenseitig vor dem Haus einzuplanen, aber dann muss man immer komisch um die Ecke rausfahren, weil die Einfahrten ja ganz am Grundstücksrand vorgesehen sind.