J
Joedreck
Ich denke nicht, dass es so sein wird. Oder hast du für den jeweiligen Baufortschritt einen gesonderten Vertrag geschlossen?Ich soll 12% Fertigstellung Kellersohle, 12, Fertigestellung Kellergeschoss und 22% Fertigstellung Rohbau zahlen.
Das sollte alles im fraglichem Zeitpunkt stattfinden. Ist doch alles klar abgeschlossen und abgrenzbar. Laienmeinung von mir....?
Ich rate mal und behaupte, dass die meisten Verträge hier nach Baugesetzbuch geschlossen werden und somit Werkverträge sind. Dann würde ich behaupten, dass bei Endabnahme die Zahlung fällig wird und das der ausschlaggebende Zeitpunkt ist.
Allerdings gibt es ja in der Tat recht umfangreiche Regelungen zur Zwischenabnahme etc. Daher nur geraten.