Moin,
wir haben auch hier die Situation dass wir einen Werkvertrag mit Abschlagszahlungen bezahlen und unser Bau erst im Q1 2021 fertig wird.
Ist das folgende Vorgehen so generell möglich - so hatte ich es zumindest mit meiner Steuerberaterin verstanden?
Laut Steuerberater des GU müsste der Ganze Vertrag aufgelöst und neu gemacht werden.
-Für die erbrachten Leistungen vom 01.07. bis 31.12. erfolgt eine Teilabnahme durch unseren Bausparvertrag
-Des Weiteren wird darüber eine weitere Vereinbarung an unserem Werkvertrag angefügt
Falls ja ergeben sich dann natürlich noch weitere Fragen.
Danke & VG