Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen? >> Zum 1. Beitrag <<
wenn ich also im mai ne Küche bestellt und anbezahlt habe (mit 19% aufm Angebot, die aber im Oktober geliefert wird, kann's dann sein, dass wir am ende nur 16% MwSt zahlen brauchen?
na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
Ja, das wiederum stimmt.
Die Krux wird werden Teilleistungen gegen Anzahlungen abzugrenzen, bei Teilleistungen würde die USt nicht nachgefordert werden.
Außer das BMF hat ein Einsehen und es gibt eine komplette Vereinfachungs- und Übergangsregelung.