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Fuchur
Das betrifft aber nur die Pflicht des Unternehmers, die Steuer an das FA abzuführen. Mit dem Kunden hat das nichts zu tun. Gleiches gilt für "falsche" Rechnungen, z.B. unrichtig angegebene 19% statt vermindertem Satz (oder eben im Juli 19% statt 16%), auch dort entsteht für den Unternehmer eine Abführpflicht der vereinnahmten (zu hohen) Steuer.Bei einer Anzahlung entsteht die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung, es besteht nur keine Pflicht eine Rechnung zu erstellen.