Vielen Dank.
das Grundstück haben wir schon, aber danke fürs Angebot.
Wir haben auch schon ein Bauvertrag.
Vor Erwerb des Grundstücks habe ich alles telefonisch erfragt. Die Innenbereichsgrenze geht durchs Bauland. Nun hat die Forstbehörde plötzlich ein Problem damit. Der Außenbereich im hinteren Grundstück ist bewaldet. Der Rest nicht. Anteilige Umwandlung geht nicht, weil Wald ja allen zugänglich sein muss und überall Zäune stehen. Soll ich für Waldumwandlung zahlen, den ich gar nicht umwandeln möchte?
Kann ich den schon mit dem Bauen beginnen, wenn die Umwandlung noch nicht abgeschlossen ist?