Traumgrundstück, aber TAFF-Haus - erster Fehler schon passiert

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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11ant

11ant

Also laut deren Website ist die Außenwand folgendermaßen:
Auf der Website sehe ich vor allem keine Kongruenz zwischen dem beschriebenen Wandaufbau und dem Bild dazu. Die Materialstärkenverhältnisse im Bild sind teils gänzlich anders, und die "Installationsebene" erkenne ich dort nicht.

Abtretungserklärung vorhanden. Im Hausbau-Ratgeber wird gesagt, man solle im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die gesamte Bausumme verlangen. Sowas finde ich im Vertrag nicht. Ich weiß nicht was das gesamthaft bedeutet,
Diese Abtretungserklärung bedeutet, daß der Anbieter das Geld vom Bauherren in der Höhe des kompletten Preises direkt von dessen finanzierender Bank ziehen will, dem lese ich dem keine angemessene Fertigstellungsgarantie gegenüberstehen.
 
P

PowerBauer

Diese Abtretungserklärung bedeutet, daß der Anbieter das Geld vom Bauherren in der Höhe des kompletten Preises direkt von dessen finanzierender Bank ziehen will, dem lese ich dem keine angemessene Fertigstellungsgarantie gegenüberstehen.
Im Ratgeber steht:
Wenn die Firma auf seine eigene Vorgabe besteht, dann nur darauf einlassen, wenn im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die gesamte Bausumme geliefert wird. Dran denken, nur Zug um Zug und per Notar.
Und weiter unten:
[Nicht blenden lassen sollte man sich durch:]
- Schriftliche Zusicherung der Fertigstellung der Bauleistung durch die Firma (Ist Unsinn, macht die Firma schon durch den Vertrag)
Also ist Fertigstellungsgarantie nicht dasselbe wie eine Erfüllungsbürgschaft, und diese müsste wiederum vom Notar gegengezeichnet werden?
 
11ant

11ant

Also ist Fertigstellungsgarantie nicht dasselbe wie eine Erfüllungsbürgschaft, und diese müsste wiederum vom Notar gegengezeichnet werden?
Fertigstellungsbürgschaften können auf drei Wegen besorgt werden: durch eine Bank, oder eine Versicherung, oder in dem man einen Notar einschaltet, der ein Anderkonto dafür führt.

Sinn der Bürgschaft ist ja
1) daß im Schadensfall dem Bauherren eine Fertigstellung besorgt werden kann, ohne daß er praktisch doppelt zahlt; ggf. indem ihm eine Entschädigungszahlung zufällt, aus der er Ersatzvornahmen bestreiten kann;
2) den Anspruch auf die Fertigstellung nicht gegen den Insolvenzverwalter geltend machen zu müssen, wenn der Anbieter "pleite geht".

Eine "Garantie" überschriebene, mit nichts "bewehrte" Beschwörung "wir verpflichten uns, unseren Vertrag auch einzuhalten" ist ein wertloser Witz.
 
C

Carsten-le

Taff Haus wirbt mit Kampfpreisen, hat aber ne seltsame Art der Präsentation. Man wird geduzt. Ist wie bei Ikea, nur da wirkt das Du seriöser. Man bekommt einen Hauskonfigurator, der einem einen Superpreis nennt, aber kein Wort zu dem, was wie gebaut wird. Und von wem! Sei auf der Hut, nimm Dir gegen Honorar nen Ingenieur als Berater.
Mit dem Land wäre ich auch nicht so ängstlich. Man kann im Notarvertrag aufnehmen, das das Grundstück nicht toxisch ist.
so wirkliche Kampfpreise sind das aber leider wirklich nicht, wenn man es mit den "guten" FTH Herstellern vergleicht...
Zumal wir einen Verkäufer von Taff hatten, mit dem man einfach keinen Hauskauf abwickeln will, es sei denn, dass man es als Einkauf wie bei Ikea sieht und noch nicht ganz weiß, was es am Ende wird....
Taff Haus war unserer erster Bauträger, mit dem wir Kontakt hatten, und gleich zu Beginn unserer Suche auch der unkompenteste... Vielleicht lags auch nur an dem Verkäufer, der jetzt nicht mehr in unserem Gebiet tätig ist, weil das Produkt eigentlich nicht schlecht ist.
Aber bei uns gabs so Dinge, die gerade bei FTH nicht ok sind, z.B. der Schornsteinzwang ("...den gibts kostenlos dazu, das haben wir halt so eingekauft...") ob man ihn will oder nicht, auch bei der Veränderung von tragenden aber auch nichttragenden Innenwänden wurde uns gesagt, dass das nicht so einfach ist und die Grundrisse doch schon optimal sind... Der reine Endpreis damals bei uns, hatte uns sehr erschreckt und wir sind nur auf Taff gekommen, weil sie vermeintlich ein Grundstück im Angebot hatten, welches uns gefiel, aber sie eigentlich gar nicht vertreiben durften... Mittlerweile steht hier ein weiteres Musterhaus, aber die anderen Grundstück sind nach einem Jahr immer noch nicht bebaut...

Bezüglich Bemusterung gibts eine Kooperation mit Bauhaus, wo man sich dann die Materialien aussuchen kann....

Wie bereits von anderen Usern angemerkt, ist die Zahlungsmodalität auch sehr fragwürdig, 15% nach Einreichung Bauantrag , WHAT? Sorry aber heutzutage ist das für die ein zinsloser Kredit den sie sich da von den Bauherren holen. Insgesamt dann 30% nach Fertigstellung ihrer recht günstigen Bodenplatte. Die kostet bei einem 300TEURO Haus fast 100TEURO? Da sie noch sehr neu am Markt sind, muss man sich das 100mal genau überlegen, ob man so etwas mit sich machen lassen will... zumal uns immer gesagt wurde, dass Herr König als Besitzer der kompletten Immobliliengruppe jetzt nach vielen sehr erfolgreichen Jahrzehnten den Einfamilienmarkt mit seinem Erfahrung bereichern will und daher Taff gegründet hat. Das ist natürlich völliger Nonsens, da er auch nur an Profit denkt, und diese eben gerade bei Einfamilienhaus in den letzten 5 Jahren immer mehr steigt und sicherlich mittelfristig mind. konstant bleibt...

Ich will keinem diese Firma schlecht reden, aber man sollte bereits beim reinen Vergleich bereits Unterschiede feststellen, die einem eigentlich davon abkommen lassen, mit dieser Firma zu bauen. Allein der Konfigurator ist doch recht bescheiden, wenn man bedenkt, dass man dabei eigentlich nur ein Ausbauhaus inkl. Material bekommt und die Lohnleistung ja fast das gleiche kostet, jedenfalls beim Innenausbau inkl. Heizung und Co...
 
O

Otus11

Mit der "Abtretungserklärung" begibt man sich faktisch aller Gewährleistungs- /Erfüllungsrechte.... ohne, dass dieser Nachteil angemessen ausgeglichen wird (ergo unwirksam).

Die Bank wird faktisch zum Selbstbedienungsladen für Auftragnehmer.

Bürgschaft: Ist sie nicht "auf erstes Anfordern", kommt man faktisch nicht ran (ohne Anerkenntnis oder Urteil).

Und: KfW Förderung 431 für Einbruchsicherung gibt es nicht im Neubau, nur im Bestand.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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