Traumgrundstück, aber TAFF-Haus - erster Fehler schon passiert

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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B

Bieber0815

Mit der "Abtretungserklärung" begibt man sich faktisch aller Gewährleistungs- /Erfüllungsrechte.... ohne, dass dieser Nachteil angemessen ausgeglichen wird (ergo unwirksam).

Die Bank wird faktisch zum Selbstbedienungsladen für Auftragnehmer.
Die Bank zahlt nur, wenn der Gegenwert auch da ist. Der Bauherr hängt dann in der Zinsfalle, weil er nicht in die Tilgung kommt, wenn die Hütte nicht mangelfrei fertig wird, die Bank nicht auszahlt, der Bauunternehmer den Mangel nicht anerkennt und auf Zahlung beharrt.

Ist blöd, hatten wir auch (war offenbar niemandem aufgefallen), der Schaden hielt sich aber gering (<< 1000 Euro) in unserem Fall. Und weil wir vom Bauträger kauften, hängt ja zusätzlich noch der Eigentumsübergang am Horizont fest, wenn man um die letzten Euro streitet.
 
P

PowerBauer

Die Bank zahlt nur, wenn der Gegenwert auch da ist.
Sicher? Müsste das dann nicht über einen Notar gehen, à la Zug-um-Zug-Geschäft?

Ich habe gerade bei einem Bekannten im Vertrag geschmökert. Dort sind nicht nur 5 lapidare Raten vereinbart, die faktisch einer Vorauszahlung gleichkommen, sondern knapp 20 detaillierte Punkte genannt. Und die letzte Rate ist nicht "Nach Erfüllung der Leistungen", sondern "nach Bauabnahme und Besitzübergabe"! In Verbindung mit der Abtretung kann doch TAFF dann ungeachtet aller Mängel beschließen, dass die Leistungserfüllung erbracht wurde und sich noch die letzten 5% holen.
Und ohne Bauzeitangabe im Vertrag kann sich das auch noch ewig hinziehen. Habe ich schon erwähnt, dass die Fixpreisgarantie nur 12 Monate andauert?

Ich fürchte, wenn TAFF bei diesen AGBs auf stur schaltet, werden wir von dem Projekt Abstand nehmen - auch wenn mir das Herz bei dem Grundstück wirklich bluten würde. Man hat als Bauherr einfach null Sicherheit und Garantie.

Würde es mir evtl. helfen, eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Konkret liebäugle ich mit der ARAG. Da ist zwar eine Wartezeit mit drin von 6 Monaten, aber so lange kann ich eigentlich aushalten.
 
C

Caspar2020

Würde es mir evtl. helfen, eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Konkret liebäugle ich mit der ARAG. Da ist zwar eine Wartezeit mit drin von 6 Monaten, aber so lange kann ich eigentlich aushalten.
Du kannst noch 6 Monate warten das Grundstück, bzw. den Vertrag mit der Firma abschließen???

Und aus den AGBs:
Bauherren-Rechtsschutz je Vertragsdauer –– 10.000 €
Spar dir das Geld. Faktisch ist RS beim Bau nicht vernünftig versicherbar.

Nimm dir lieber nen ordentlichen Baubegleiter in Anspruch; egal mit wem ihr bauen werdet. Ist deutlich besser angelegt.
 
P

PowerBauer

Nein, 6 Monate kann ich nicht warten. Aber laut ARAG kann ich in 6 Monaten anfangen zu streiten, auch wenn der Werkvertrag z.B. nächsten Monat geschlossen wird. Wie wasserdicht das nun genau ist weiß ich nicht. Wird sich bestimmt eine Klausel finden die das dann ausschließt und der Mitarbeiter hat sich bedauerlicherweise geirrt
Die 10'000€ habe ich auch gefunden, aber besser als nichts.

Ich bin beim Verband Privater Bauherren und würde auch einen Baubegleiter von dort auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
 
Nordlys

Nordlys

Bitte Hausanschlusskasten das Ding ab. So viel Misstrauen zu Taff,,das wird nicht glücklich. Lebenserfahrung, die einmalige Gelegenheit, die nie wiederkommt, die ist sehr sehr selten. Es wird ein anderes Grundstück kommen. Karsten
 
B

Bieber0815

Sicher? Müsste das dann nicht über einen Notar gehen, à la Zug-um-Zug-Geschäft?
Ich kann nur über unseren Fall sprechen. Zug-um-Zug geht auch ohne Notar. Der Bau ist fertig, Du bezahlst die vereinbarte Rate und bekommst "Zug-um-Zug" (also am übernächsten Bankarbeitstag) die Schlüssel.

Und die letzte Rate ist nicht "Nach Erfüllung der Leistungen", sondern "nach Bauabnahme und Besitzübergabe"! In Verbindung mit der Abtretung kann doch TAFF dann ungeachtet aller Mängel beschließen, dass die Leistungserfüllung erbracht wurde und sich noch die letzten 5% holen.
Jein. Bei jedem Zahlungsplan hast Du immer ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Mängel. Und auch in Verbindung mit der Abtretung wird die Bank nur zahlen, wenn Du die Zahlung anweist. Tust Du das nicht, wird nicht gezahlt. Allerdings, aufgrund der Abtretung, zahlt Dir die Bank das Restdarlehen auch nicht auf Dein Konto aus. Sie zahlt nur an den Bauträger oder BÜ. Dann drehst Du Dich im Kreis, entweder alles bezahlen, damit Du in die Tilgung kommst, oder aber vor Gericht erwirken, dass Du nicht alles bezahlen musst (dauert Minimum ein Jahr). Oder sich gütlich mit dem Bauträger/GÜ einigen (Du sitzt am deutlich kürzeren Hebel, die Einigung ist also nicht in der Mitte zu erwarten).

Ich würde das Thema TAFF, sagte ich ja schon, zu den Akten legen. Die Abtretung als solche ist zwar blöd, aber man kann damit leben, wenn der Rest stimmt. Hier stimmt IMHO gar nichts.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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