B
Bieber0815
Die Bank zahlt nur, wenn der Gegenwert auch da ist. Der Bauherr hängt dann in der Zinsfalle, weil er nicht in die Tilgung kommt, wenn die Hütte nicht mangelfrei fertig wird, die Bank nicht auszahlt, der Bauunternehmer den Mangel nicht anerkennt und auf Zahlung beharrt.Mit der "Abtretungserklärung" begibt man sich faktisch aller Gewährleistungs- /Erfüllungsrechte.... ohne, dass dieser Nachteil angemessen ausgeglichen wird (ergo unwirksam).
Die Bank wird faktisch zum Selbstbedienungsladen für Auftragnehmer.
Ist blöd, hatten wir auch (war offenbar niemandem aufgefallen), der Schaden hielt sich aber gering (<< 1000 Euro) in unserem Fall. Und weil wir vom Bauträger kauften, hängt ja zusätzlich noch der Eigentumsübergang am Horizont fest, wenn man um die letzten Euro streitet.