Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn

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H

HnghusBY

Ist eine faule Ausrede. Corona ist nicht unerwartet, ein weiterer Lockdown ist ist nicht zu erwarten. Gestörte Lieferketten sind auf dem Bau seit mindestens 1 Jahr vollkommen normal. Da ihr noch keine Baugenehmigung habt, würde mich eine feste Eintaktung wundern.

Ich würde jetzt folgendes tun:
1. anrufen und fragen um wieviel es geht
2. dabei freundlich aber bestimmt klar machen, dass es nicht euer Problem ist wenn der GU sich vor 3 Monaten mit seinen Aufträgen übernommen hat und dass ihr die Art der Ankündigung nicht gut findet.
3. wenn es nur um 1-2 Monate geht, das ganze nicht zu eng sehen. Aber den neuen Termin verbindlich als Vertragszusatz aufnehmen, ggf mit angepasster (=erhöhter) Vertragsstrafe.
Sehe ich ähnlich. Es würde mich auch wundern, wenn das Bauvorhaben heute schon in Verzug gerät. Zumindest kann es nicht an unserem Bauvorhaben liegen.

Dein Vorschlag zum Vorgehen deckt sich mit meiner Absicht. Allerdings bin ich mir noch nicht sicher, ob es rechtlich klug ist, wenn ich dieses Schreiben einfach so hinnehme oder ob ich lieber schriftlich mitteile, dass ich dem eben nicht ohne weiteres zustimme. Im Prinzip ändert das Schreiben ja nichts an meinem Vertrag und dem festgelegten Datum oder? Ab Ablauf des Einzugsdatums wäre der GU ja ohnehin direkt in Verzug (Vertrag nach Baugesetzbuch) und müsste mir beweisen, dass er dies nicht zu verschulden hat. Da sollte auch dieses Schreiben nichts ändern. Falls doch, wäre nun jede Reaktion von mir genau zu überdenken.

Im Prinzip "löscht" der GU mit dem Brief das Einzugsdatum aus dem Vertrag und verschiebt es ins Ungewisse. Könnten also drei Monate oder Jahre sein. Rechtlich sollte das nicht so einfach machbar sein. Ich würde fast soweit gehen, dass dieses Schreiben rechtlich für den Vertrag keinerlei Bedeutung hat.

Wie du sagst, kann man ja über alles reden und ein, zwei Monate sind nicht schlimm. Ich sehe das auch nicht so eng. Aber ohne Kommentar ein solches Schreiben finde ich schwierig. Nach zwei Monaten Verzug käme ich dann in die Bereitstellungszinsen der ausstehenden Raten.

Ich wollte sowieso eine Bauherren Rechtsschutzversicherung abschließen - das mache ich dann morgen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
tomtom79

tomtom79

Das dürfte defitiv zu spät sein, mindesten 6 Monate vor Vertragsabschluss.

Vielleicht wagt der gu einfach ab wenn er Verschieben kann ohne Probleme zu bekommen. Deswegen würde ich ein professionelles Schreiben aufsetzen lassen.
 
H

HnghusBY

Das dürfte defitiv zu spät sein, mindesten 6 Monate vor Vertragsabschluss.

Vielleicht wagt der gu einfach ab wenn er Verschieben kann ohne Probleme zu bekommen. Deswegen würde ich ein professionelles Schreiben aufsetzen lassen.
Ist nicht zu spät. Bei unserer Versicherung ohne Wartezeit möglich, spätestens vor Baubeginn. Vertrag liegt vor.

Kommt mir auch vor wie "ich schick das Schreiben mal raus und schau wer sich beschwert, den ziehen wir dann vor". Professionelles Schreiben wäre dann vom Anwalt, vielleicht fällt das dann mit Glück schon in die Rechtsschutz.
 
P

Pinkiponk

Ich wollte sowieso eine Bauherren Rechtsschutzversicherung abschließen - das mache ich dann morgen :D
Hast Du Dich bereits mit einer Bauherrenrechtsschutzversicherung näher beschäftigt? Wir wollten das ursprünglich auch, haben dann aber darauf verzichtet, weil trotz der aus unserer Sicht sehr hohen Prämie fast jeder Fall, den wir uns vorstellen konnten, ausgeschlossen wurde.
 
C

Costruttrice

Ich würde bevor ich in irgendeiner Form reagiere einen Anwalt um Rat fragen, damit du formal-juristisch keine Fehler machst. Der Fachanwalt für Baurecht kann dir genau sagen, wie du am besten antwortest, was du schreiben sollst und was nicht. Den Anwalt würde ich allerdings im Hintergrund lassen. Eine solche Beratung kostet da nicht die Welt, bewahrt dich aber womöglich vor Fallstricken oder gar Schaden.

Ich kenne deinen Vertrag natürlich nicht. Daher ist das alles Spekulation, mein erster Gedanke war, dass der GU aus dem Vertrag raus will und dir damit einen Grund gibt, damit du die Zusammenarbeit beendest und nicht er derjenige ist. Aber wie gesagt, nur mein Gedanke.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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