Bei ner Ware wäre das so. Aber auch dort müsstest du, wenn die Ware so stark in Gebrauch genommen wurde, dass sie nicht mehr als neu zu bewerten ist eine Minderung des Erstattungsbetrags in Kauf nehmen.
Ich denke, was du hier meinst geht in Richtung Gewährleistung. Ist ja logisch, dass ich bei einem verbrauchten Artikel, nicht mit Widerrufsrecht kommen kann. Außerdem gilt diese nur 14 Tage nach Kaufabschluss, sofern man auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
Beim Widerruf im Falle eines Bauvertrages gibt es aber noch die vergeblichen Aufwendungen des Bauherren, die hier die Bemusterung wäre und u.U. sogar der Bauantrag. Wenn da Haus vom GU geplant wurde und nun so nicht mehr umgesetzt werden kann. Aber Geld ist bekanntlich die eine Sache, die verlorene Zeit die andere. Da fängt man ja jetzt praktische wieder bei Null an.