P
Pacmansh
Ohne jetzt zu wissen wie es bei diesem Projekt gehandhabt wird, aber mittlerweile können auch Gärten/Grundstücke genauso Sondereigentum sein, wie das Gebäude selbst.Bei einer WEG bist du in einer Eigentümergemeinschaft mit anderen. Du hast ein Sondernutzungsrecht für dein Grundstück, aber streng genommenist es Gemeinschaftseigentum und musst dich abstimmen.