Hallo Einstein,
da ist in der Tat Vorsicht geboten, weil es anscheinend zur Verkaufsstrategie von Werner Wohnbau gehört, zu Beginn des Prozesses erheblichen Zeitdruck zu veranstalten, und sich dann anschließend mit dem Baubeginn Zeit zu lassen. Der Grund dafür scheint weniger das Problem mangelhafter Koordinierungsfähigkeit zu sein (obwohl wir so etwas auch leider mehrfach beobachten mussten). Vielmehr hat uns ein Mitarbeiter ganz offen erklärt: wenn wir den interessierten Bauherren von vornherein sagen würden: bis zur realen Fertigstellung Ihres Hauses dauert es vermutlich ca. 18 Monate (eine Zahl als Beispiel!), dann würden die Leute wieder abspringen, weil Ihnen das zu lange dauert.
Die Kosten für das "Geschäftsmodell", mit ziemlich unrealistischen Fertigstellungsterminen zu arbeiten, tragen die Bauherren in Gestalt von Bereitstellungszinsen ihrer Bank. Wenn die ersten Baudarlehensraten erst viel später als vereinbart abgerufen werden, kommen saftige Zinsen für die Bank auf Sie zu, ohne daß auch nur ein Cent an realem Geld für den Bau geflossen ist. Im Grunde müsste man die etliche Tausend Euro, die auf diese Weise bis zur Fertigstellung zusammenkommen, ehrlicherweise zu den Hausbaukosten hinzuaddieren. Dann käme man auf eine entsprechend höhere Summe für das Haus insgesamt.
Dieser ganze Zauber würde allerdings nicht funktionieren, wenn der Kaufvertrag für das Haus an einem entscheidenden Punkt juristisch wasserdicht formuliert wäre. Dort ist standardmäßig und sicher mit Absicht zB. von einer "angestrebten" Fertigstellung bis zB. 31. August 2010 die Rede, gefolgt von dem Zusatz: "spätestens aber bis sieben Monate nach Fertigstellung der Bodenplatte". Juristisch hat ausschließlich dieser letzte Halbsatz eine Bedeutung. Darauf müsste Sie eigentlich auch der beglaubigende Notar hinweisen, was er in unserem Fall aber nicht getan hat - wozu man sich wohl seinen Teil denken darf, wenn man hört, daß Werner Wohnbau öfter mal denselben Notar zur Beglaubigung heranzieht.
Erst dann, wenn der Bau länger dauert als sieben Monate nach der Fertigstellung der Bodenplatte, greift die Vertratgsbestimmung, daß nun eine Konventionalstrafe seitens Werner Wohnbau fällig wird.
Also:
1. auf einer unabhängigen kritischen Prüfung des Vertrags bestehen und nur abschließen, wenn wasserdicht formuliert ist, bis wann der Bau fertig sein bzw. Werner Wohnbau Konventionalstrafe zahlen MUSS (und nicht irgendwie "beabsichtigt", "anstrebt" uw.)
2. einen Notar des eigenen Vertrauens benennen.
Ich vermute, daß mit der Einhaltung dieser und der anderen Erfahrungswerte (vor allem: regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfungen während des Bauprozesses, Rügen der festgestellten Mängel, uU auch Einbehaltung eines Teils der nächsten zu zahlenden Rate, bis die Mängel beseitigt sind) Ärger vermieden, Kosten gespart und Qualität gesichert werden können.
Beste Grüße und viel Erfolg,
Aristonikos