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fragg
dann baust du in einem sonderbaren Land. zimbabwe? in Deutschland ist das alles geregelt. § 22 BlmSchG ist da dein Ansprechpartner. Bei uns hat die untere Bauaufsichtesbehörde im Bauantragsverfahren eine Änderung oder Anpassung der Wärmepumpe gefordert, da das Landesamt für Umweltschutz festgestellt hat, das innerhalb des schalleistungspegels (?) unserer Wärmepumpe ein Baufeld liegt, auf dem potenziell ein schutzbedürftiger Raum errichtet werden könnte.Also bei uns braucht man dazu keine Genehmigung ....
empfohlen wurde eine Absenkung im nachtbetrieb als genehmigungsfähige Lösung, dringend nahegelegt zum wohl einer guten Nachbarschaft wurde uns allerdings ein anderes Modell.
und jetzt du wieder.