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aero2016
Die Angabe dient m.W.n. statistischen Zwecke und ist zwar Antragsbestandteil, aber nicht genehmigungsrelevant.
Die Angabe dient m.W.n. statistischen Zwecke und ist zwar Antragsbestandteil, aber nicht genehmigungsrelevant.Ich hab nachgeschaut. Ja, eingetragen im Bauantrag ist die Art der Beheizung. Somit wohl dann auch Teil der Genehmigung.