Endlich bauen und doch noch ein paar Fragen

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S

Silent010

Oh je - ein Wohnviertel in dem sich jede Partei mit einem 1,80m hohen Sichtschutzzaun ihr Territorium einfriedet - da möchte ich nicht Zuhause sein.

Möchtet ihr nicht mal über den Zaun hinweg mit euren Nachbarn reden oder mit einem Päckchen Mehl beim Backen aushelfen? Mit Bäumen, Hecken, Sträuchern kann man doch ganz abwechslungsreich den Gartenrand gestalten, sodass kein unmittelbarer Einblick in das Grundstück möglich ist und man trotzdem offen gegenüber seiner Nachbarschaft ist.

Möglicherweise ist das aber von Stadt zu Land unterschiedlich. Wenn hier aufs Land (Stadtnähe) jemand ein Haus baut und einen 1,80 Sichtschutzzaun rundherum zieht, dann schütteln alle Nachbarn erst mal mit dem Kopf. Dann sollte man sich besser ein freistehendes Grundstück im Wald kaufen.

@Themenstarter: Ich möchte dich damit nicht angreifen, nur evtl. zum einlenken bewegen. Was ihr vorhabt, das fördert keine gute Nachbarschaft - und mit der hat man u.U. sehr viele Jahre zu tun.
 
S

Schnuckline

@Silent010
@DNL
Schönen guten Morgen Ihr beiden Lieben Dank für euer Feedback. Kann eure Einwände absolut verstehen. Ganz viele Leute Leute haben diese Einstellung. Freundschaftliche Nachbarschaft, mit den Nachbarn über den Zaun sprechen, die Nachbarn nach dem Rechten sehen lassen usw.
Wir sind auch keine üblen Leute oder irgendwie abgedreht, wir gehören nur zur Kategorie "Wir haben keine Ahnung wer die Menschen neben uns sind und das ist auch gut so". Wir wollen von keinem was und sind froh, wenn keiner was von uns will Ich würde auch niemals auf die Idee kommen zu öffnen, wenn es an der Türe klingelt, ohne dass sich vorher jemand angekündigt hat. Klingt wirklich verrückt, aber wir fühlen uns wohl so.
Wir sind jetzt keine Einsiedlerkrebse, wir haben Familie und sehr gute Freunde, mit denen wir unser Leben teilen. Aber wir entscheiden nun mal gerne selbst wem wir einen Blick in unser privates Reich gestatten und wem nicht.

Hätte es die Möglichkeit gegeben ein freies Grundstück zu kaufen, dann hätten wir wahrscheinlich unsere Nieren dafür gegeben Aber leider kann man es sich bei uns nicht wirklich aussuchen.
 
S

Silent010

@Schnuckline Okay, es soll jeder so leben wie er sich wohl fühlt. Bedenkt aber bitte, dass ihr im Alter irgendwann einmal auf die Hilfe anderer, zunächst auch fremder, Menschen angewiesen sein werdet.

Darf ich fragen ob Stadt oder Land und ob ihr dort auch groß geworden seid oder zugezogen?
 
S

Schnuckline

@Silent010 Natürlich darfst du fragen Wir haben beide unsere Kindheit sehr ländlich verbracht und sind dann im jungen Erwachsenenalter in eher städtische Gebiete gezogen.
Bauen werden wir jetzt in Reutlingen (zählt mit 110 k Einwohnern wohl als Großstadt), jedoch in einem Viertel welches als Vorort gezählt werden kann.
 
E

Escroda

Und ja, in den meisten Gemeinden sind wohl Rasenmäherhäuschen von 3 x 6 m zulässig.
Woher nimmst Du die Abmessungen?
darf das Gartenhaus außerhalb des Baufensters stehen?
Es ist aber keine "bauliche Anlage"
Was denn sonst? Ein Gartenhaus ist ein Gebäude (laut Landesbauordnung sind Gebäude eine Teilmenge der baulichen Anlagen), das nach §14 Baunutzungsverordnung zu den untergeordneten Nebenanlagen zählt und daher auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig ist, wenn der Bebauungsplan das nicht ausdrücklich ausschließt, was er hier nicht macht.
Hier spielen auch städtebauliche und verkehrstechnische Gesichtspunkte eine Rolle."
Was auch immer das heissen mag.
Soll heißen, dass dein Nachbar durch das Gartenhaus oder den Sichtschutzzaun beim Ausfahren aus seiner Garage in der freien Sicht auf die Straße behindert wird und deshalb die Genehmigung versagt werden kann. Ebenso kann aus ästhetischen Gründen dein Sichtschutzzaun nicht genehmigungsfähig sein. Ohne konkrete Pläne kann aber keine verbindliche Aussage vom Amt erwartet werden.
Das Wege und Stellplätze sowie Dachvorsprünge zur Grundflächenzahl gerechnet werden, war mit bekannt.
In deinem Fall nicht, da "deinem" Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung von 1968 zugrunde liegt.
Rasengittersteine zum Beispiel "kosten" meist 20% Grundflächenanrechnung.
Woher kommt denn diese Information? Die BauNVO1990 unterscheidet nicht zwischen den Versiegelungsgraden. Die Bodenversiegelung war zwar der Grund, warum §19 (4) geändert wurde, hat aber zunächst keine Auswirkungen auf die Berechnung. Nur wenn die Grundflächenzahl nicht eingehalten wird, kann die Durchlässigkeit als Grund für eine genehmigungsfähige Überschreitung herangezogen werden. Aber wenn Dir andere Verfahrensweisen bekannt sind, wäre ich für Quellenangaben dankbar; man lernt ja nie aus.
Wir haben keine Befreiung bekommen das Dach zu drehen.
Auch nicht die paar Grad, damit das Haus parallel zur Straße steht?
Unser Kniestock wird aussehen wie in Version 6, 7, 8 und 9. Also 1,60 m.
Der Bebauungsplan erlaubt aber nur 60cm. Und 28°-35° Dachneigung. Ist das mit der Bauaufsicht geklärt?
Wir sind aber gerade am überlegen ob wir so eine Gaube (nennt man glaub ich anders) wie in Version 2 auf die Südseite setzen.
Dachaufbauten sind nach Bebauungsplan auch nicht erlaubt.
 
C

Curly

@Silent010
@DNL Ich würde auch niemals auf die Idee kommen zu öffnen, wenn es an der Türe klingelt, ohne dass sich vorher jemand angekündigt hat. Klingt wirklich verrückt, aber wir fühlen uns wohl so.
.
Das klingt für mich überhaupt nicht verrückt. Ich öffne auch niemandem die Türe, außer natürlich ich weiß wer es ist. Da bin ich lieber vorsichtig als später überfallen zu werden.

LG
Sabine
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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