Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

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J

Jana33

Frage 1) Wenn man soweit nach hinten und bergab bauen will, wie wird man dann Abwasser los?
2) Was soll der Riesenvorgarten?
3) Vorschlag: Das Haus soweit es geht nach Südost. Damit viel viel Westsonne aufs Land kann. Karsten
1) wir schütten im Osten und Westen auf , es schaut dann nur der Keller im Norden hinten raus, die Entwässerung geht dann nach vorne hin zur Straße
2) Riesenvorgarten wo? Im Süden? Da möchte ich doch möglichst viel Garten haben im Süden is doch klar
3) Aber genau das geht doch nicht?
 
E

Escroda

Wo/wie wird diese Übernahme denn eingetragen, wenn man in BY keine Baulast kennt ?
In welchen Ordner das LRA das abheftet, weiß ich nicht. Muss man vor Ort erfragen. Vielleicht machen die auch grundsätzlich von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch und bestehen auf der Grundbucheintragung.

In NRW, wo nach §6 Landesbauordnung eigentlich eine Baulast erforderlich wäre, reicht es der Genehmigungsbehörde oft auch, wenn die Nachbarzustimmung, die auf dem Lageplan und / oder den Bauzeichnungen formuliert ist, von den Nachbarn unterschrieben ist. Argument: §73
...
Abweichungen von § 6 sind insbesondere zulässig, wenn durch das Vorhaben nachbarliche Interessen nicht stärker oder nur unwesentlich stärker beeinträchtigt werden als bei einer Bebauung des Grundstücks, die nach § 6 zulässig wäre.

...
Der Nachbar bestätigt sozusagen, dass er nicht beeinträchtigt wird. Diese Bestätigung wird also mit den Bauvorlagen zu den Bauakten genommen, ohne im Baulastenverzeichnis aufzutauchen.

3) Aber genau das geht doch nicht?
Warum nicht?
 
J

Jana33

...
Der Nachbar bestätigt sozusagen, dass er nicht beeinträchtigt wird. Diese Bestätigung wird also mit den Bauvorlagen zu den Bauakten genommen, ohne im Baulastenverzeichnis aufzutauchen.


Warum nicht?
Wer "merkt" sich denn dann, dass der Nachbar auf seinem Grundstück einen Teil nicht mehr bebauen darf weil mein Abstand da rein fällt?

Ja und das Risiko ist groß für den Nachbarn die Fläche zu übernehmen, nachher geht der Bebauungsplan doch nicht durch und dann ? Wie könnte der Nachbar von mir dann erzwingen dass ich ihm seinen Grundstücksanteil zurück gebe, was ich ja nicht kann weil ich es für meinen Abstand ja brauche dann?
 
M

Maria16

Sorry, aber ihr plant irgendwie total am Grundstück vorbei. :-(
Wie soll denn später der Weg von der Straße zur Haustür ausschauen? der wird übelst lang werden.

Übrigens hat sich auch bei uns das Nord-Ost Eck als das mit der Abendsonne herausgestellt. Und 15 M vor dem Haus sind es bei uns nicht, obwohl wir deutlich weniger Abstand zur hinteren Grenze einhalten als ihr in der "nicht gewollten" Variante.
 
J

Jana33

Na ja ich selber muss ja erst einmal nur von der Garage zur Haustür laufen von daher ist es für mich persönlich vernachlässigbar wie weit der Weg von Strasse zu Tür dann wird...

Maria das heisst du würdest "hab ich" dann aber so lassen um Wege zu sparen?

Ja und ich kenne auch sehr viele Leute, die keine 15 m zwischen Straße und Haus haben, aber ich hab die 170 qm im Norden nachträglich dazu kaufen MÜSSEN, dann würde ich die auch gerne nutzen

Wie stellt man es besser rein das Haus Deiner Meinung nach?
 
11ant

11ant

Anbei noch mal als Bild
Was dieses Bild mir klarer macht, ist vor allem: daß Du mit der Planvariante m.E. besser fährst als mit der Wunschvariante. Wenn Du die Firstrichtung drehen darfst, dann mach´ das so. Dann hast Du Ersteinmal keine lange Hausseite zum Norden. Dann optimierst Du noch die Abstände dahin, maximal Westgarten zu bekommen.

aber ich hab die 170 qm im Norden nachträglich dazu kaufen MÜSSEN, dann würde ich die auch gerne nutzen
Kind und Hund stört das nicht, wenn auf die Tobewiese nicht so doll Sonne draufbrät.

Zeig´ mal noch Deine Grundrisse, dann können wir mit darüber nachdenken, wie die 90°-Drehung des Hauses ggf. im Inneren Anpassungen anrät.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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