11ant
Was nützt Einigkeit über Unfug, da ist dann wieder die Norm anderer Meinung ...Denn es besteht Einigkeit darin, dass eine Schwelle mit 15cm Höhe von innen aus vereinbart ist!
Was nützt Einigkeit über Unfug, da ist dann wieder die Norm anderer Meinung ...Denn es besteht Einigkeit darin, dass eine Schwelle mit 15cm Höhe von innen aus vereinbart ist!
Das ist doch genau der Punkt! Sie haben vertraglich etwas zugesichert, dass sie jetzt offensichtlich nicht einhalten können. Da muss doch eine kundenorientierte Lösung her. Oder soll man vom Kunden verlangen, dass er das Vertragswerk auf bauliche Machbarkeit prüft? Das ist doch unmöglich.Was nützt Einigkeit über Unfug, da ist dann wieder die Norm anderer Meinung ...
Das Bild kann ich nicht ansehen; es ist das obere Ende der Dichtung unter der "Außenfensterbank". Und das eben gemessen ab Oberkante Terrassenbodenbelag (an der höchsten Stelle).Oberes Ende der schwarzen Stelle oder oberes Ende der weißen Stelle unter dem Metallbeschlag?
Das Bild kann ich nicht ansehen