Dr Hix
Ihr als Bauherren seid Auftraggeber, die ausführenden Firmen Auftragnehmer.
Der Architekt hat mit diesem Vertragsverhältnis nichts zu tun. Er wird lediglich von euch für Beratungsleistungen bezahlt, für deren Ergebnis er unter Umständen auch haften muss.
Und natürlich hat der AN einen Anspruch auf seinen Lohn, er muss aber eben u.a. auch eine nachvollziehbare Rechnung erstellen. Was da alles zugehört und wie das im konkreten Einzelfall zu bewerten ist, müsst ihr dann allerdings einen Fachanwalt für Baurecht fragen.
Edit: Bezogen auf euren Fall, sollte der Rechnung mindestens eine Bescheinigung der Deponie mit den abgerechneten Mengen beiliegen, aus denen u.a. Datum und Menge/Gewicht hervorgeht.
Dort könnte man dann ja z.B. auch mal anfragen, was die berechnen, um anhand der Info Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Einheitspreises zu ziehen
Der Architekt hat mit diesem Vertragsverhältnis nichts zu tun. Er wird lediglich von euch für Beratungsleistungen bezahlt, für deren Ergebnis er unter Umständen auch haften muss.
Und natürlich hat der AN einen Anspruch auf seinen Lohn, er muss aber eben u.a. auch eine nachvollziehbare Rechnung erstellen. Was da alles zugehört und wie das im konkreten Einzelfall zu bewerten ist, müsst ihr dann allerdings einen Fachanwalt für Baurecht fragen.
Edit: Bezogen auf euren Fall, sollte der Rechnung mindestens eine Bescheinigung der Deponie mit den abgerechneten Mengen beiliegen, aus denen u.a. Datum und Menge/Gewicht hervorgeht.
Dort könnte man dann ja z.B. auch mal anfragen, was die berechnen, um anhand der Info Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Einheitspreises zu ziehen
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