Musketier
Hin und wieder gibt ein Mitarbeiter vom FA seine Meinung zu einem Sachverhalt wieder. Ich habe auch schon Fälle mit Betriebs-,Lohnsteuer und Umsatzsteuerprüfern durchdiskutiert, die nicht den Prüfungszeitraum betrafen.
Die Meinung ist aber nicht verbindlich, da der Bearbeiter zu dem Zeitpunkt gar nicht prüfen kann, ob der Sachverhalt vollständig geschildert ist.
Solch eine Aussage nützt dem TE aber nichts.
Ein Steuerberater darf die Beratung vornehmen und haftet ggf. auch für seine Aussage. Das ist also der richtige Ansprechpartner.
Die Meinung ist aber nicht verbindlich, da der Bearbeiter zu dem Zeitpunkt gar nicht prüfen kann, ob der Sachverhalt vollständig geschildert ist.
Solch eine Aussage nützt dem TE aber nichts.
Ein Steuerberater darf die Beratung vornehmen und haftet ggf. auch für seine Aussage. Das ist also der richtige Ansprechpartner.
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