Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?

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Musketier

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Hin und wieder gibt ein Mitarbeiter vom FA seine Meinung zu einem Sachverhalt wieder. Ich habe auch schon Fälle mit Betriebs-,Lohnsteuer und Umsatzsteuerprüfern durchdiskutiert, die nicht den Prüfungszeitraum betrafen.
Die Meinung ist aber nicht verbindlich, da der Bearbeiter zu dem Zeitpunkt gar nicht prüfen kann, ob der Sachverhalt vollständig geschildert ist.
Solch eine Aussage nützt dem TE aber nichts.

Ein Steuerberater darf die Beratung vornehmen und haftet ggf. auch für seine Aussage. Das ist also der richtige Ansprechpartner.
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pianist

Es ging mir zu keinem Zeitpunkt um die Frage, wem das Grundstück gehört. Es ist doch vollkommen unstrittig, dass das Grundstück meinem Vater gehört. Keinem von uns war jedoch klar, dass damit auch das Haus ihm gehört. Dann hätten wir das damals vielleicht anders gemacht. Auf so eine Idee kommt doch kein Nichtjurist. Für uns war immer klar: Ihm gehört das Grundstück, und mir gehört das Haus, so dass das Haus kein Teil des Erbes ist.

Das ist mal wieder eine Bestätigung für die ablehnende Haltung meines Vaters gegenüber Anwälten und Steuerberatern, weil er ohnehin die Meinung vertritt, dass man sich auf deren Beratung nicht verlassen kann. Wir waren ja damals bei einer Steuerberaterin, um das Projekt zu besprechen. Und da hat sie mit keinem Wort erwähnt, dass das Haus automatisch meinem Vater gehört, weil ihm das Grundstück gehört. So eine kleine unbedeutende Randinformation kann man ja leicht vergessen...
 
Musketier

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Dieses Konstrukt Gebäude auf fremden Grund und Boden gabs zu DDR Zeiten und wurde meines Wissens aufwendig in den 90gern rückabgewickelt. Jetzt gibts das meines Weissens nur noch im Bereich des Kleingartengesetzes und bei Erbpachtverträgen.

Wie du hier liest, dürfte das dem Großteil der Grundstückseigentümer und nicht nur den Juristen klar sein.
 
11ant

11ant

Für uns war immer klar: Ihm gehört das Grundstück, und mir gehört das Haus, so dass das Haus kein Teil des Erbes ist.
"Klar" sein kann nur, was den Fakten entspricht - nicht, was tatsachenwidrigem Milchmädchenglauben entspricht.

Du hast damals Vaters Grundstück mit Deiner Bebauung veredelt - das wäre vielleicht eine interessante Frage für Steuerrechtsstudenten, ob damit nicht eigentlich deinerseits an ihn eine Schenkung begangen wurde

Das ist mal wieder eine Bestätigung für die ablehnende Haltung meines Vaters gegenüber Anwälten und Steuerberatern, weil er ohnehin die Meinung vertritt, dass man sich auf deren Beratung nicht verlassen kann. Wir waren ja damals bei einer Steuerberaterin, um das Projekt zu besprechen.
Ein Schelm, der sich vorstellen kann, daß der Vater die Steuerberaterin dementsprechend auch nur mit den Informationen gefüttert hat, die er für erzählensnotwendig hielt ?
 
S

saralina87

Du hast damals Vaters Grundstück mit Deiner Bebauung veredelt - das wäre vielleicht eine interessante Frage für Steuerrechtsstudenten, ob damit nicht eigentlich deinerseits an ihn eine Schenkung begangen wurde
Jap, ist eigentlich schenkungssteuerpflichtig. Allerdings muss der Wohnwert (als Belastung) gegengerechnet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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