@11ant verstehe ich das richtig, dass deine Kritik sich hauptsächlich auf die getreppte Variante beschränkt? Wie beurteilst du die andere Variante?
@haydee der Carport wird 4 bis 5 Meter von der Einfahrt entfernt stehen. Ich hoffe, dass man es dadurch schafft, den Ausgleich zwischen der "schiefen" Straße und dem "geraden" Stellplatz herzustellen.
Der Bebauungsplan lässt das zu, ja. Die Einschränkung die man bislang offiziell hat, die aber wohl noch geändert wird: Stützmauern an der Grenze Max. 1m hoch, innerhalb des Grundstücks Max. 1,5m hoch.
Ich werde mir Mal ein paar Splitlevel Häuser anschauen, aber richtig vorstellen kann ich es mir nicht... Die Autos sollen oben stehen, weil sie im Nordosten keinen "wertvollen" Gartenplatz wegnehmen. Der Wohnbereich sollte aber unten sein, damit man von dort die Südwestterrasse betreten kann. Emotional widerspricht sich das bei mir irgendwie, aber ich informiere mich mal!