Finanzierung machbar? Einfamilienhaus 155qm²

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Hausi20

War das Anliegen des TE nicht, ob eine Rate X bei Gehalt X stemmbar ist oder nicht? Verstehe gerade überhaupt nicht, warum ein angegebenes Gehalt und mögliche Beförderung nicht einfach so angenommen werden kann. Er bzw seine Frau wird sich sicher besser mit ihrem eigenen Gehalt besser auskennen als ein unbeteiligter Leser. Warum wird das seit 4 Seiten in Frage gestellt? Das was der TE beschreibt ist gängige Praxis, aber offensichtlich für manche nicht vorstellbar. Wundert mich, dass bei der Ausgangsfrage noch keine Grundrissdiskussion aufgekommen ist. Aber warten wir mal ab
 
A

Aphrodithe

Also wenn man keine Ahnung hat, sollte man definitiv solche Aussagen nicht treffen.

Eine jährliche Beförderung liegt im ermessen des Gemeinderats und des Bürgermeisters und ist ohne Abstimmung mit gemeindetag möglich.

Thema sprungbeförderung, die meine Freundin eben zugesagt bekommen hat lässt eine einmalige Beförderung von 2 Stufen je nach ermessen zu!
Wenn besondere Umstände vorliegen, bspw. Arbeit auf besoldeter a13 Stelle mit aktuellem a9 Gehalt.

Also wie gesagt, informiere sich erst einmal bevor du solche Aussagen triffst weil es schlichtweg nicht korrekt ist.

Es wird so laufen, dass die Sprung-Beförderung in a12 im März nächsten Jahres durch ist und im Jahr darauf durch die Standardbeförderung 1x pro Jahr a13 erreicht.

Wie gesagt, alles nur in Ausnahmefällen möglich... Aber ja, es wird so laufen.

PS: habe noch nicht geantwortet, weil ich noch keine Zeit hatte, deshalb eine schnelle Antwort nebenher per Handy.
Noch mal kurz gelacht wenn du keine Ahnung hast!Jede Beförderung richtet sich nach der jeweiligen Laufbahnverordnung also für Bundesbeamte natürlich nach der BLV für Länder und Komunalbeamte nach der entsprechenden LLV des Bundeslandes.Maßgeblich sind die Paragrafen §31 besonders der Abs.1 i.v.m. §32 und §33 der hier keinerlei Zweifel aufkommen lässt. Jeder Dienstherr verliert vor Gericht wenn er sich nicht daran hält. Habe mal gelesen das fast 25% aller Beförderunsmaßnahmen vor Gericht landen weil sich jemand übergangen fühlt.
Aber lebe weiter im Taka-Tuka-Land! Vielleicht glaubst den Schmarrn ja wirklich! Ich bin wieder raus!
Saludos
 
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exto1791

War das Anliegen des TE nicht, ob eine Rate X bei Gehalt X stemmbar ist oder nicht? Verstehe gerade überhaupt nicht, warum ein angegebenes Gehalt und mögliche Beförderung nicht einfach so angenommen werden kann. Er bzw seine Frau wird sich sicher besser mit ihrem eigenen Gehalt besser auskennen als ein unbeteiligter Leser. Warum wird das seit 4 Seiten in Frage gestellt? Das was der TE beschreibt ist gängige Praxis, aber offensichtlich für manche nicht vorstellbar. Wundert mich, dass bei der Ausgangsfrage noch keine Grundrissdiskussion aufgekommen ist. Aber warten wir mal ab
Danke.
 
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exto1791

Noch mal kurz gelacht wenn du keine Ahnung hast!Jede Beförderung richtet sich nach der jeweiligen Laufbahnverordnung also für Bundesbeamte natürlich nach der BLV für Länder und Komunalbeamte nach der entsprechenden LLV des Bundeslandes.Maßgeblich sind die Paragrafen §31 besonders der Abs.1 i.v.m. §32 und §33 der hier keinerlei Zweifel aufkommen lässt. Jeder Dienstherr verliert vor Gericht wenn er sich nicht daran hält. Habe mal gelesen das fast 25% aller Beförderunsmaßnahmen vor Gericht landen weil sich jemand übergangen fühlt.
Aber lebe weiter im Taka-Tuka-Land! Vielleicht glaubst den Schmarrn ja wirklich! Ich bin wieder raus!
Saludos
Wie gesagt, hat hier 1. im Thread nichts verloren und 2. Liegst du schlichtweg immer noch falsch
 
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aero2016

Wie gesagt, hat hier 1. im Thread nichts verloren und 2. Liegst du schlichtweg immer noch falsch
Nein, liegt er nicht. Es ist sogar nicht nur im Beamtenrecht so niedergeschrieben, sondern im Grundgesetz. Artikel 33. Niemand kann Deiner Freundin die Beförderung zum jetzigen Zeitpunkt garantieren, auch kein Provinzfürst. Jede Konkurrentenklage dagegen würde Erfolg haben.
 
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exto1791

Nein, liegt er nicht. Es ist sogar nicht nur im Beamtenrecht so niedergeschrieben, sondern im Grundgesetz. Artikel 33. Niemand kann Deiner Freundin die Beförderung zum jetzigen Zeitpunkt garantieren, auch kein Provinzfürst. Jede Konkurrentenklage dagegen würde Erfolg haben.
§ 20 LBG Beförderung...

Ach, wieso diskutieren ich überhaupt noch mit!? Tut nichts zu Sache... Bitte nur noch Beiträge die auch den Ursprungsthread betreffen, danke.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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