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finnhausbau19
Also bei uns im Vertrag ist geregelt, dass die Parteien bei einer Mwst-Änderung eine Teilabnahme der bis zum Stichtag erbrachten Leistungen vereinbaren. Die Zahlungsraten können als Maßstab für die Werkleistungen gesehen werden. Da wir aktuell nach den Erdarbeiten sind, gelten diese wohl al Abgenommen. Der große Teil (55% des Hauspreises des GU) wird wohl dieses Jahr erfolgen. Insoweit wird zum 31.12.2020 erneut eine Teilabnahme erfolgen. Und im Januar geht es dann weiter. Für dieses Jahr werden dann wohl die 16% fällig (für 55 % des Hauspreises). Der Rest zu 19% am Januar 2021. Ich bin gespannt.
Viele Grüße
Viele Grüße