DaSch17
"BEG: 2021 sollen die Förderprogramme gebündelt werden
Damit die Förderanträge künftig schneller bearbeitet werden können, hat die Bundesregierung etwa dem BAFA im Haushalt 2020 zusätzliche Stellen genehmigt. Im März 2020 wurden 31 Stellen neu besetzt, 19 Stellen sind noch unbesetzt (Stand 24.6.2020). Elf Stellen sollen demnach zum 1. Juli besetzt werden.
Die Förderprogramme sollen regelmäßig evaluiert werden. Mit der für Februar 2021 geplanten neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sollen die verschiedenen Förderprogramme nutzerfreundlich gebündelt werden. Geplant sind zudem weitere Anreize für nachhaltige Neubauten und Sanierungen. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung soll im Zuge dessen an die technischen Voraussetzungen der neuen BEG angepasst werden."
Nach einer kurzen Internetrecherche resultiert diese neue Förderstruktur aus dem Klimapaket und soll zur Erreichung der Klimaziele 2030 beitragen.
Neben neuen zusätzlichen Fördergeldern sind auch steuerliche Förderungen im Gespräch (z. B. Absetzen von Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung "ohne Steuertrick Wohnsitzverlagerung").
Dieser kann gerne zur Bündelung der Informationen zu diesem neuen Förderprogramm genutzt werden.
Außerdem würde mich Eure Meinung interessieren, ob es ggf. Sinn macht mit der Beantragung einer Finanzierung bzw. mit der Einreichung des Bauantrages bis Februar 2021 zu warten. Was meint Ihr?
Damit die Förderanträge künftig schneller bearbeitet werden können, hat die Bundesregierung etwa dem BAFA im Haushalt 2020 zusätzliche Stellen genehmigt. Im März 2020 wurden 31 Stellen neu besetzt, 19 Stellen sind noch unbesetzt (Stand 24.6.2020). Elf Stellen sollen demnach zum 1. Juli besetzt werden.
Die Förderprogramme sollen regelmäßig evaluiert werden. Mit der für Februar 2021 geplanten neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sollen die verschiedenen Förderprogramme nutzerfreundlich gebündelt werden. Geplant sind zudem weitere Anreize für nachhaltige Neubauten und Sanierungen. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung soll im Zuge dessen an die technischen Voraussetzungen der neuen BEG angepasst werden."
Nach einer kurzen Internetrecherche resultiert diese neue Förderstruktur aus dem Klimapaket und soll zur Erreichung der Klimaziele 2030 beitragen.
Neben neuen zusätzlichen Fördergeldern sind auch steuerliche Förderungen im Gespräch (z. B. Absetzen von Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung "ohne Steuertrick Wohnsitzverlagerung").
Dieser kann gerne zur Bündelung der Informationen zu diesem neuen Förderprogramm genutzt werden.
Außerdem würde mich Eure Meinung interessieren, ob es ggf. Sinn macht mit der Beantragung einer Finanzierung bzw. mit der Einreichung des Bauantrages bis Februar 2021 zu warten. Was meint Ihr?