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Zusätzlicher Bonus, wenn Einzelmaßnahme in iSFP vorschlagen wurde
Zudem soll zum Januar 2021 ebenfalls ein Bonus von voraussichtlich fünf Prozent zusätzlich zu der Förderhöhe der Maßnahme ausgeschüttet werden, wenn diese Maßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme nach iSFP-Durchführung soll maximal 15 Jahren sein.
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Im
Sommer 2021 sollen dann die restlichen Programmteile folgen. Dazu gehören:
- Kreditförderung der Einzelmaßnahmen,
- die Förderungen der Wohngebäude-Effizienzhäuser (BEG WG) und
- die Förderungen der Nichtwohngebäude-Effizienzgebäude (BEG NWG)
Bei den Effizienzhäusern soll in der Sanierung die
Förderung des 115er-Haus gestrichen werden. Um weitere Anreize für eine sehr ambitionierte Sanierungen zu schaffen, soll die Stufe
Effizienzhaus 40 mit einem noch höheren Fördersatz neu hinzukommen.
Das BMWi geht davon aus, dass diese
Umsetzungen zum 1. Juli erfolgen kann.
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Die Richtlinien der BEG liegen derzeit noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Nach Abschluss der Gespräche soll zuerst die BEG für Einzelmaßnahmen und erst in einem
zweiten Schritt die BEG für die Effizienzhäuser der Wohn- und Nichtwohngebäude veröffentlicht werden. Der Zeitplan steht noch nicht fest, wird aber noch 2020 erwartet.
Quelle: Energieberater Franken EV vom 02.10.2020