Das interessiert mich auch.
Wir bauen mit Architekt. Weißt du was hier als Auftragserteilung zählt? Auftrag an das Bauunternehmen?
Ich weiß nicht, wie das mir Architekt läuft, was für Verträge es da gibt und so.
In der BEG Richtlinie steht:
“Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.”
Die KfW-Hotline hat mir das so auch gesagt. Die kannst du ja auch fragen, wie es mit Architekt ist.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Bauarbeiten und Bestätigung vom Energieberater ausgezahlt. Wie bei KfW 430. Die gesamten Baukosten könnte ich dann über ein Bankdarlehen mit 30 Jahren festmachen und muss nicht den KfW-Anteil nach 10 Jahren anschlussfinanzieren. Find ich attraktiver. Plus den höheren Zuschuss, falls der gleich dem Tilgungszuschuss von 25% von 150000 bei KfW 40+ ist.
Ich versteh nur nicht, warum die das überhaupt ändern???