G
guckuck2
Wenn man so stark von der Preisvorstellung des Verkäufers abweichen möchte, muss man das natürlich objektiv begründen.
Dass man da noch 100k für Blattgold Applikationen reinstecken "muss" und deshalb der Verkäufer im Preis runter "muss", wäre eine schlechte Begründung (Beispiel ypg).
Ebenso "Mehr ist für uns leider nicht drin" (Zitat von moHouse) wäre mir als Verkäufer vollkommen egal, bin ja nicht die Wohlfahrt.
Vergleichsobjekte liefern, die günstiger sind, kann eine Hilfe sein.
Oder die Begründung aus dem Gutachten beibringen.
Feedback von der Bank, die das Objekt nicht entsprechend hoch beleihen wird, aus Gründen a, b und c.
Ansonsten bist du nur ein Klientel der Sorte "was ist letzte Preis" und landest im Papierkorb.
Dass man da noch 100k für Blattgold Applikationen reinstecken "muss" und deshalb der Verkäufer im Preis runter "muss", wäre eine schlechte Begründung (Beispiel ypg).
Ebenso "Mehr ist für uns leider nicht drin" (Zitat von moHouse) wäre mir als Verkäufer vollkommen egal, bin ja nicht die Wohlfahrt.
Vergleichsobjekte liefern, die günstiger sind, kann eine Hilfe sein.
Oder die Begründung aus dem Gutachten beibringen.
Feedback von der Bank, die das Objekt nicht entsprechend hoch beleihen wird, aus Gründen a, b und c.
Ansonsten bist du nur ein Klientel der Sorte "was ist letzte Preis" und landest im Papierkorb.