Deutung Verkäuferverhalten

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G

guckuck2

Wenn man so stark von der Preisvorstellung des Verkäufers abweichen möchte, muss man das natürlich objektiv begründen.

Dass man da noch 100k für Blattgold Applikationen reinstecken "muss" und deshalb der Verkäufer im Preis runter "muss", wäre eine schlechte Begründung (Beispiel ypg).
Ebenso "Mehr ist für uns leider nicht drin" (Zitat von moHouse) wäre mir als Verkäufer vollkommen egal, bin ja nicht die Wohlfahrt.

Vergleichsobjekte liefern, die günstiger sind, kann eine Hilfe sein.
Oder die Begründung aus dem Gutachten beibringen.
Feedback von der Bank, die das Objekt nicht entsprechend hoch beleihen wird, aus Gründen a, b und c.

Ansonsten bist du nur ein Klientel der Sorte "was ist letzte Preis" und landest im Papierkorb.
 
N

Nemesis

Das sollte jetzt keine blöde Anmache sein, sondern vielmehr die Nachfrage, warum ein zweites Mal nach Infos gefragt wurde, die ich zT schon im Startpost gegeben habe. Darauf bezog sich auch meine Nachfrage, was mit Ergebnis des Gutachter gemeint sei, da ich dies doch schon im Vorwege dargestellt habe. Trotzdem: Danke!
Ich habe nun extra nochmals alles durchgelesen und immer noch nicht finden können, wo du die Frage beantwortest ob der Verkäufer den Inhalt des Gutachtens deines Gutachters kennt? Vielleicht bin ich zu doof, aber ich finde es nicht. DU kennst den Inhalt, aber weiß der Verkäufer, dass ihr deswegen so niedrig bietet? Besser: hat er das Gutachten gesehen und weiß dadurch, dass dies schwarz auf weiß so unabhänig festgestellt wurde?

was hat der Gutachter für einen Quadratmeterpreis angesetzt?
Hoffentlich nicht den aus BORIS, den kann man bekanntermaßen knicken.
Das sind - trotz nur eines Fragezeichens - auch zwei Fragen die zu o.g passen und interesant sind...zusammen mit Makrolage und Grundstücksgröße, die du vorhin nun beantwortet hast (danke), sind das in Summe 5 Fragen die unbeantwortet waren aber wichtig sind, wenn man dir einigermaßen helfen will was deine Anfrage angeht. Daher der erste Post von mir zum Thema Geben und Nehmen. Die Leute hier wollen dir hier nur helfen (sogar ich), jede einzelne Info hilft dabei...!
 
bra-tak

bra-tak

Wenn man so stark von der Preisvorstellung des Verkäufers abweichen möchte, muss man das natürlich objektiv begründen.

Dass man da noch 100k für Blattgold Applikationen reinstecken "muss" und deshalb der Verkäufer im Preis runter "muss", wäre eine schlechte Begründung (Beispiel ypg).
Ebenso "Mehr ist für uns leider nicht drin" (Zitat von moHouse) wäre mir als Verkäufer vollkommen egal, bin ja nicht die Wohlfahrt.

Vergleichsobjekte liefern, die günstiger sind, kann eine Hilfe sein.
Oder die Begründung aus dem Gutachten beibringen.
Feedback von der Bank, die das Objekt nicht entsprechend hoch beleihen wird, aus Gründen a, b und c.

Ansonsten bist du nur ein Klientel der Sorte "was ist letzte Preis" und landest im Papierkorb.
Danke für den Beitrag. Nein, 100k Blattgoldapplikation ist nicht geplant. Es kam einiger Seite weiter vorne die Frage, ob es ein Bungalow sei, und wir das DG ausbauen wollen. Nein, es ist ein Haus aus Keller, EG, OG und DG. EG und OG sind ausgebaut. EG ist saniert, laut Gutachter teilweise nicht fachmännisch. OG ist noch im Zustand wie vor 35 Jahren. Das Dach ebenso. Hier müsste ne Aufsparrendämmung erfolgen, damit man im OG auch temperaturmäßig im Sommer und Winter gut leben kann. (momentan 8cm Dachdämmung)

Vergleichsobjekte die Verkauft wurden in den letzten Jahren liegen vor. Gingen in direkter Nachbarschaft, gleiches BJ. bessere Ausstattung 2017 bspw. für unter 300k weg.

Bewertung der Immobilie von unserer Bank haben wir heute gerade angefordert, Unterlagen dafür haben sie alle.

Wir werden erstmal jetzt die Füße still halten. Wenn er wirklich Angebote jenseits der 400k hat, dann freut es mich für ihn und die Sache ist durch. Wenn das Inserat in 4 Wochen noch immer drin ist und eventuell der Preis nochmal korrigiert wurde, dann melde ich mich mit den genannten Begründungen nochmal bei ihm und setze eine Frist, bis wann wir uns an unser dann gültiges Angebot halten.

Wenn das dann nichts wird... gibt noch andere schöne Häuser.
 
bra-tak

bra-tak

Ich habe nun extra nochmals alles durchgelesen und immer noch nicht finden können, wo du die Frage beantwortest ob der Verkäufer den Inhalt des Gutachtens deines Gutachters kennt? Vielleicht bin ich zu doof, aber ich finde es nicht. DU kennst den Inhalt, aber weiß der Verkäufer, dass ihr deswegen so niedrig bietet? Besser: hat er das Gutachten gesehen und weiß dadurch, dass dies schwarz auf weiß so unabhänig festgestellt wurde?



Das sind - trotz nur eines Fragezeichens - auch zwei Fragen die zu o.g passen und interesant sind...zusammen mit Makrolage und Grundstücksgröße, die du vorhin nun beantwortet hast (danke), sind das in Summe 5 Fragen die unbeantwortet waren aber wichtig sind, wenn man dir einigermaßen helfen will was deine Anfrage angeht. Daher der erste Post von mir zum Thema Geben und Nehmen. Die Leute hier wollen dir hier nur helfen (sogar ich), jede einzelne Info hilft dabei...!
Siehste, jetzt bin ich erst dahinter gekommen, dass die Frage sich darauf bezog, ob der Verkäufer den Inhalt des Gutachtens kennt. Hatte ich anders interpretiert, aber Kommunikation hilft ja bekanntlich. Zur Frage: Er kennt bisher nur den geschätzten Wert des Sachverständigen, nicht die Begründung im Detail. Wie in meinem vorigen Post geschrieben, werde ich beim nächsten Kontakt mit ihm diese Infos teilen.

Der Gutachter hat als qm Preis den Boris Wert +15% angesetzt. Dies spiegelt, wie vorhin auch schon geschrieben, die Verkaufswerte bei Zwangsversteigerungen in der Gegend wieder.
 
11ant

11ant

sollte man eigentlich immer so machen, bei irgendwelchen negativen Ereignissen.
Ich wollte damit sagen, daß auch verpaßtes Pech ein Glück ist, das viel zu selten gefeiert wird. Für den Moment bedauert der TE, das Haus nicht bekommen zu haben. Das sollte er so nicht auf seiner Seele liegen lassen.
Ich finde das gar nicht abwegig, den Verkäufer über das Ergebnis teilweise zu informieren. Also nicht das gesamte Gutachten,
Ich finde - allerdings eine gewisse Reife aller Beteiligten voraussetzend - sogar wünschenswert, wenn beide Seiten erst ihr "wir wollen gerne das Geschäft miteinander machen" prinzipiell mit "ja" geklärt haben und dann einen gemeinsamen Wertgutachter suchen. Wie ein Wertermittlungsergebnis zu Stande kommt, sollte stets für beide Seiten nachvollziehbar sein. Gute Geschäfte sind solche, bei denen niemand über den Tisch gezogen wird.
Als meine Schwester ihr Haus verkauft hat, kamen bei der Annonce Leute auf die Idee, Preise anzubieten bzw. zu verhandeln, ohne das Haus überhaupt gesehen zu haben. Denen haben wir nicht einmal eine Antwort spendiert.
Ich pflege Annoncen mit der Schlußbemerkung zu versehen: "Letztepreiskollegas empfehle ich ein anderes Lokal".
Wenn das dann nichts wird... gibt noch andere schöne Häuser.
Nein, die gibt es jetzt schon. Und selbst wenn nicht: laß´ dieses Haus jetzt los. Steh´ Dir nicht im Weg, für Alternativen frei zu sein.
Der Gutachter hat als qm Preis den Boris Wert +15% angesetzt. Dies spiegelt, wie vorhin auch schon geschrieben, die Verkaufswerte bei Zwangsversteigerungen in der Gegend wieder.
Solch´ eine Erläuterung zum Angebot hätte wohl nicht geschadet. Aber dennoch: daß Du dieses Haus nun nicht bekommen hast, das soll wohl so.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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