Nur Gaube erlaubt, Lösungen?

4,80 Stern(e) 11 Votes
W

wibble

Guten Abend,

wir stehen kurz vorm Bauantrag. Grundriss und alles steht. Nur ein Problem haben wir. Wir haben einen Kniestock von 1,55m und wir haben im BB-Plan die Vorschrift, dass nur Dachaufbauten erlaubt sind und diese die Traufe nicht durchbrechen dürfen. Für den genauen Wortlaut, habe ich den Bebauungsplan angeängt. Aufgrund des relativ hohen Kniestocks haben wir nun das Problem, dass die Fenster in der Gaube nicht in einer "normalen" Höhe beginnen. Wir bauen mit einem Massivbauunternehmen und der Verkäufer hat die Brüstungshöhe falsch eingetragen (1,20 m) statt 1,55m weshalb mir das Problem erst sehr spät auffiel. (ja ich weiß ich hab gepennt und soweit nicht gedacht, dass die Brüstungshöhe nicht 1,20m sein kann bei dem Kniestock. :( )

Der Architekt sagt es gäbe keine Chance einen Giebel zu bauen oder mit niedrigerer Brüstungshöhe, hab aber nicht unbedingt das Gefühl, dass er sich da voll reinhängt.
Ich hab von Jemandem erzählt bekommen, dass die das Problem mittels eines im Bauantrag eingezeichneten Balkon gelöst haben in der Gaube, den sie dann aber weggelassen haben und so doch nen Giebel hatten. Kann ich aber noch nicht so ganz nachvollziehen, weil beim Balkon wäre die Traufe ja unterbrochen.

Ich hoffe jetzt, dass hier spitzfindige User mitlesen, die vielleicht noch eine Idee haben. Fakt ist. Aus einem Fenster mit Brüstungshöhe von 1,55m kann ich nur auf den Zehen stehend rausschauen.

Viele Grüße, vielen vielen Dank und einen schönen Abend euch!
 
WilderSueden

WilderSueden

Die einfachste Lösung wäre doch den Dachüberstand soweit zu verlängern dass die Gaube nicht mehr durch die Traufe geht?
 
W

wibble

Ja, das hab ich auch schon gedacht. Aber irgendwie wollte mir der Architekt erzählen, dass das nicht geht. Muss da am Montag nochnal nachhaken. Also siehst du das auch so? Mich verwirrt das so langsam alles. Wir haben aktuell nen Dachüberstand von 50cm (quer zur Hauswand gemessen) und einem Kniestock von 1,50m und ne Dachneigung von 35 Grad. Ich versuch mal ne Zeichnung.
 
11ant

11ant

Wenn ich die Maße recht deute, liegt die Traufhöhe aktuell bei 6,955 m, wo 7,50 m erlaubt wären. Da würde ich den Kniestock um einen halben Meter anheben und die Dachneigung von 35° auf 30° abflachen. Zwerchhäuser / Wiederkehren will der Bebauungsplan deutlichst nicht, und Gauben (wie auch Dachflächenfenster) sind schon bei Kniestock 150 ganz klar Narrenwerk, wie Du spätestens im Bild hoffentlich laienoffensichtlich nachvollziehen kannst.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Nur Gaube erlaubt, Lösungen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kniestock und Fenster für Garagenaufstockung 17
2Badplanung 14m², Neubau, quadratisch, zwei Fenster 70
3Badplanung Neubau - Kniestock 1,80m 13
4Grundriss-Angebot vom Architekt - eure Meinung 11
5Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
6Große Gauben oder hoher Kniestock? 33
7Bauantrag wird immer komplizierter! 20
8Dachneigung und Kniestock bei Wunsch nach Flachdachgaube 26
9Einfamilienhaus,Zwei Varianten Grundriss vom Architekt 39
10Aufmusterung Elektro, Q2, Badfliesen, Drempel, bodentiefe Fenster 23
11Einfamilienhaus vom Architekt 150m² Verbesserungsvorschläge und Ideen gesucht 75
12Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt 10
13Gebührenbescheid zum Bauantrag 57
14Tipps preisgünstige Plissees für Fenster 10
15Frontansicht Fenster sind suboptimal und müssen optimiert werden 90
16Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren? 30
17Fenster sind kleiner als im Bauantrag/Werkplan 40
18Sehr Nasse Fenster über Nacht. 20
19Brüstungshöhe Fenster, Balkon & Geländer – Was beachten? 15

Oben