Ja, das fand ich auch angenehm - entsprach ja aber auch im Grobem dem, was ich hier bereits überm Daumen gepeilt hatte. Insgesamt war das einfach ein angenehmes Gespräch. Der Mann sagte, er sei seit 15 Jahren bei
Viebrockhaus. Angenehm fand ich, dass er eben bei Themen wie Garten- und Landschaftsbau sagte, dass das mit 30k ok gerechnet sei, dafür könne man aber auch noch deutlich mehr ausgeben - und das, obwohl Viebrockhaus von der Kohle ja nix sieht. Insgesamt gab mir das bis hierhin zumindest ein gutes Gefühl.
Er sagte aber leider auch folgendes: Ich will ja in MV bauen und hier sei nun nur noch ein Dachüberstand + Regenrinne von 50cm erlaubt - was nicht reichen würde. Natürlich könne man auch 0,80m Dachüberstand-Häuser in MV bauen, müsse die Differenz (30cm im Beispiel) dann eben auf den 3-Meter-Abstand zum Nachbar aufschlagen...
Das würde es für mich nicht leichter machen und ich tendiere dann tatsächlich zu Einzel-Carport mit zwei Stellplätzen hintereinander (das ginge sagte er)... gegenüber von meinem Haus entsteht eine Parkbucht, so daß dies vielleicht eine Option wäre. Mal schauen...
Zwei Fragen dazu: Kann ich diese "Dachüberstand-Regel" irgendwie rechtlich sicher klären lassen? Wahrscheinlich später im Zuge einer Bauvoranfrage, oder?
Zweite Frage: Der Verkäufer des Grundstücks konnte mir bisher mangeln Vermessung nicht sagen, wie breit das Grundstück überhaupt werden wird. Die 18,10m habe ich errechnet und das wird auch einigermaßen hinkommen (meine Rechnung ergibt dann auch die ca. 606qm) - ist aber natürlich nicht exakt. Ich darf davon ausgehen, dass das zum Notartermin dann aber feststeht? Vermessen wird vorher? Denn wenn es 17 Meter sind, hätte ich doch ein Problem :)