Grundstücksplanung / Grundrissplanung

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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SaschaL

Leicht gesagt, aber ich finde derzeit keine "Small Names", die KFW40+ bauen, auf Anfragen reagieren oder nicht komplett komisch wirken - bei einer länger vereinbarten Hausbesichtigung steckte mir letzte Woche eine Maklerin ihre Karte zu (mit abweichender Firma die sie gerade vertrat), mit dem Kommentar, sie würde auch Häuser bauen... laut Internetseite machen die allerdings Gärten.

Und wie bereits gesagt: Es gibt Leute, die mögen die "kleinen" - und ich verstehe das ein oder andere Argument dafür (lokalen Ruf zu verlieren etc) und es gibt Leute wie mich, denen größe Sicherheit gibt (oder vorgaukelt).

Es gibt hier noch einen lokalen, den man auch öfter auf Baustellenschildern sieht... macht auch 40+, warte auf Rückruf.
 
S

SaschaL

Hallo zusammen,

Neuigkeiten - und eine Frage ist bei mir aufgetaucht, die ich mir alleine nicht erklären kann - wäre toll, wenn Ihr Bebauungsplan Experten mir folgendes erläutern könntet:

erst-hilfe-bei-grundstuecksplanung-gesucht-spaeter-grundriss-471299-1.png


Oberhalb der "Planstraße B" gibt es hier diese nach außen gezackten Linien. Die hellgrauen Linien da drunter zeigen eine auf dem Gelände aktuell vorhandene Böschung. Der gezackte Bereich bedeutet laut Erklärung:

"Auf den Flächen für Aufschüttungen ist die Oberfläche der Grundstücke durch Auffüllung den Höhen der angrenzenden Verkehrsflächen anzupassen."

Auffüllung. Hier soll also aufgeschüttet werden - was ja auch Sinn macht. Allerdings verstehe ich "Höhe der angrenzenden Verkehrsflächen" nicht?! Laut Bild ist im oberen Bereich der Straße der Boden aktuell 12-13 Meter hoch - dann kommt die Straße - und da unter dann "mein" Grundstück - Höhe dort aktuell 9,40 bis 9,60.

Heißt das, die Straße wird erhöht gesetzt? Nur so ergibt sich für die Grundstücke nördlich der Straße doch eine Auffüllung zur angrenzenden Verkehrsfläche, oder? Ist meine Auffahrt dann recht steil nach oben zur Straße? ;)

Ich hoffe ihr versteht was ich meine... liegt mein Grundstück also deutlich tiefer als die Straße, die dort erstellt werden wird? Und wenn ja, ist mir das wenigstens ein Vorteil in der zulässigen Traufhöhe? Diese ist wie folgt festgesetzt:

"4,50 Meter maximal - Bezugspunkt für die Höhen baulicher Anlagen ist die ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Oberkante Verkehrsfläche OVF gem. Planzeichnung), jeweils in der Mitte der Grundstückszufahrt. "

Oder verstehe ich das alles vollkommen falsch?

VB hat sich auch nochmal mit genaueren Preisen zu meinem Keller geäußert - dazu später mehr, muss das erst in Ruhe sichten ;)

Danke Euch vorab!
 
11ant

11ant

Ich erkenne da nichts klares. Die Ist-Höhenpunkte im Bereich der Planstraße differieren zu stark, als daß man sie so bucklig belassen könnte. Auf welche Höhe sie gebracht werden soll, erkenne ich aber nicht. Im umzackten Bereich soll wohl die Geländehöhe der Grundstücke der Straße angeglichen werden, in gewisser Weise ähnlich Heckenhöhenbeschränkungen bei Sichtdreiecken. Die Grundstücke südlich der Planstraße B werden nach meiner Vermutung auch nach Fertigstellung der Straße weiterhin niedriger als die Straße liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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