Hallo zusammen,
Neuigkeiten - und eine Frage ist bei mir aufgetaucht, die ich mir alleine nicht erklären kann - wäre toll, wenn Ihr Bebauungsplan Experten mir folgendes erläutern könntet:
Oberhalb der "Planstraße B" gibt es hier diese nach außen gezackten Linien. Die hellgrauen Linien da drunter zeigen eine auf dem Gelände aktuell vorhandene Böschung. Der gezackte Bereich bedeutet laut Erklärung:
"Auf den Flächen für Aufschüttungen ist die Oberfläche der Grundstücke durch Auffüllung den Höhen der angrenzenden Verkehrsflächen anzupassen."
Auffüllung. Hier soll also aufgeschüttet werden - was ja auch Sinn macht. Allerdings verstehe ich "Höhe der angrenzenden Verkehrsflächen" nicht?! Laut Bild ist im oberen Bereich der Straße der Boden aktuell 12-13 Meter hoch - dann kommt die Straße - und da unter dann "mein" Grundstück - Höhe dort aktuell 9,40 bis 9,60.
Heißt das, die Straße wird erhöht gesetzt? Nur so ergibt sich für die Grundstücke nördlich der Straße doch eine Auffüllung zur angrenzenden Verkehrsfläche, oder? Ist meine Auffahrt dann recht steil nach oben zur Straße? ;)
Ich hoffe ihr versteht was ich meine... liegt mein Grundstück also deutlich tiefer als die Straße, die dort erstellt werden wird? Und wenn ja, ist mir das wenigstens ein Vorteil in der zulässigen Traufhöhe? Diese ist wie folgt festgesetzt:
"4,50 Meter maximal - Bezugspunkt für die Höhen baulicher Anlagen ist die ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Oberkante Verkehrsfläche OVF gem. Planzeichnung), jeweils in der Mitte der Grundstückszufahrt. "
Oder verstehe ich das alles vollkommen falsch?
Viebrockhaus hat sich auch nochmal mit genaueren Preisen zu meinem Keller geäußert - dazu später mehr, muss das erst in Ruhe sichten.
Danke Euch vorab!