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Sportschreiner
Hallo liebe Häuslebauer und solche die es werden wollen. Es geht um die Frage, jetzt den Werkliefervertrag mit einem Fertighaushersteller abzuschließen, die Finanzierung zu beantragen und dabei zu berücksichtigen, dass der KFW Antrag im Programm 461 als Zuschussvariante zu beantragen. Was ist richtig, was sollte nicht gemacht werden? Ich bekam von meinem Hausberater im Dezember die Info, ich könnte den Werkliefervertrag getrost unterschreiben und dann im Jahr 2021 entscheiden, die alte Förderung nach dem Programm 153 ( 25% von 125.000€) = 30.000€ in der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss oder die neue KfW Variante Programm BEG 461 Zuschuss ( 25% von 150.000€) = 37.500 € zu beantragen.
Was ist nun richtig? Gibts hier schon Erfahrungswerte? Ich kann nicht mit dem Abschluss des Werklieferungsvertrages warten, weil ich den Bauantrag im April stellen will... Vielen Dank für Eure Infos.
Herzliche Grüsse
Sportschreiner
Was ist nun richtig? Gibts hier schon Erfahrungswerte? Ich kann nicht mit dem Abschluss des Werklieferungsvertrages warten, weil ich den Bauantrag im April stellen will... Vielen Dank für Eure Infos.
Herzliche Grüsse
Sportschreiner