Auf welches Vertragsverhältnis wird hier Bezug genommen? Bauherrschaft/GU oder GU/Bachunternehmer?vertragsgemäße
Kann er nicht. Sonst hätte er dies schon längst getan. Er ist keine GmbH und haftet damit mit seinem Privatvermögen. Und da er Immobilien hat, ist zumindest da was zu holen. Ob die allerdings auch schon belastet sind, weiß ich nicht.Der geht doch eh in die Insolvenz, oder glaubst du nicht?
Dann sitzt du da wieder auf den Kosten...