Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?
Das wäre so, wenn er das Haus zu Ende bauen würde. Davon gehe ich aber nicht aus. Er hat bereits 70.000 € seines eigenen Geldes hier in den Sand gesetzt, auf Grund seines Unvermögens. Für die Mängelbeseitigung hat er einen Kredit von 50.000 € von seinem Heizungsbauer bekommen, der hier auch nur Mist gebaut hat. Davon sind jetzt wohl noch ca. 30.000 € da. Und die Anwälte (1 und 2) wollen auch ihr Geld.
Das reicht hinten und vorne nicht. Er kann das Haus nicht fertigstellen und wird den Vertrag kündigen oder wir kündigen, wenn er die Mängelbeseitigung in der vorgegebenen Frist nicht macht. Und dann kommt die große Abrechnung.