Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Hausbau0815

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komisch, warum er das wohl macht?
@Deadree: Im Nachhinein weiß ich, dass mein EX-GU 10% des Hauspreises auf die Handwerkerrechnungen aufgeschlagen hat. Da ist mir hier im Forum gesagt worden, dass wäre noch viel zu wenig und musste ja schiefgehen. Schaut mal in euren Bauvertrag, eventl. gibt es da auch eine Pauschalsumme, die er für seine Leistungen haben will. Habt ihr eine Vertragserfüllungsbürgschaft vom GU bekommen?
 
Hausbau0815

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Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?
Das wäre so, wenn er das Haus zu Ende bauen würde. Davon gehe ich aber nicht aus. Er hat bereits 70.000 € seines eigenen Geldes hier in den Sand gesetzt, auf Grund seines Unvermögens. Für die Mängelbeseitigung hat er einen Kredit von 50.000 € von seinem Heizungsbauer bekommen, der hier auch nur Mist gebaut hat. Davon sind jetzt wohl noch ca. 30.000 € da. Und die Anwälte (1 und 2) wollen auch ihr Geld.
Das reicht hinten und vorne nicht. Er kann das Haus nicht fertigstellen und wird den Vertrag kündigen oder wir kündigen, wenn er die Mängelbeseitigung in der vorgegebenen Frist nicht macht. Und dann kommt die große Abrechnung.
 
Hausbau0815

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Wenn ja, dann bitteschön. Schwache Nerven bitte diesen Teil überspringen.

Mauerwerk:
  • Die Mauerwerksoberseiten (Giebel und Gauben) wurden nicht gedeckelt oder abgedeckt und nicht gedämmt. Es kommt zu Kaltlufteinströmung.
  • In den Gauben im Spitzboden befinden sich lose Ziegel im Mauerwerk, das Mauerwerk ist zusammengestückelt und muss zurückgebaut werden
  • Es bestehen an allen 4 Giebeln bis zu 12 cm große Lücken zwischen Ortgang und Mauerwerk, diese sind mit Mauerwerk zu verschließen
  • Das einschalige Außenmauerwerk weist unter dem Aspekt des Untergrundes für den Fassadenputz wesentliche Mängel auf. Zur Rissvermeidung ist die Ausführung eines entkoppelten Putzsystems erforderlich (Ultraleichtputz zur Entkopplung und darauf vollflächige Gewebearmierung, Mindestputzdicke Unterputz 15 mm erforderlich, darauf ca. 5 mm Gewebearmierung und Oberputz, Gesamtdicke 20 bis 25 mm). An den derzeit ausgeführten Putzflächen wurde die Mindestputzdicke nicht eingehalten. Die Fassadenoberfläche ist uneben.
  • Die Löcher ung Fugen wurden nicht wie gefordert verfugt.
  • Die Sparren wurden nicht ausgemauert und lediglich mit Dämmung verkleidet. Die Anschlüsse an die Sparren wurden ohne Bewegungsfuge ausgeführt. Notwendige Maßnahmen: - vertragsgemäße Ausmauerung
  • an den Gauben im OG wurde Styropor und Bauschaum verwendet, dies ist zu entfernen und durch Mauerwerk zu ersetzen
  • die Innenwände im OG sind in den Schrägen unvollständig gemauert

Dach:
  • trotz vertraglicher Festlegung wurde die Dachunterspannbahn nach 7 Monaten Witterungseinfluss nicht erneuert
  • Unterspannbahn nicht fachgerecht verlegt und unvollständig
  • Ziegel teilweise beschädigt/abgeplatzt
  • Kehlen krumm/schief
  • Vogelschutz locker und unvollständig
  • Bleiband unter allen Fenstern lose
  • Dachrinne hängt zu hoch
  • die Dachfenster sind zu hoch eingesetzt und dazu noch in unterschiedl. Höhe
  • Dämmung Erker unvollständig
  • am linken Erker reichen die Dachziegel nicht bis ans Mauerwerk
  • rechter Erker nicht fertiggestellt
  • die Ortgänge wurden nicht gestrichen
  • Ortgänge an den Sparren unvollständig


    Spitzboden:


  • Kompletterneuerung Dampfsperre und Trockenbau
  • Beachtung Wohnungstrennung
  • Erneuerung Elektrik
  • Versetzen Türöffnungen


    Heizung/ Sanitär:

  • Fertigstellung FB Keller – Anschluss an beide HKV
  • das Abflussrohr der linken Wohnung ist nicht angeschlossen
  • die Installation muss erneuert werden, da das Gefälle in die falsche Richtung geht
  • bei allen 4 Bädern ist die Estrichmindeststärke unter den Duschen nicht gegeben
  • unter den Wannen ist die Estrichmindeststärke nicht gegeben
  • → Entfernung Estrich in allen 4 Bädern, Reduzierung der Dämmung unter Estrich; Entfernung der FB-Heizung unter den Wannen, Neuverlegung Estrich

Elektro:


  • hervorstehende Dosen abschleifen
  • Erneuerung im Spitzboden
  • Gartenstromkästen fehlen
  • Fenster


  • abschließbare Fenstergriffe und Scharnierverkleidungen fehlen
  • beide Terrassentüren müssen ersetzt werden (zu kurz)
  • Erkerfenster in Wohnung rechts beschädigt
  • die Badfenster sind nicht satiniert
  • bei den Kellerfenstern fehlen die Mäusegitter

    Fensterbänke:
  • auf Grund der nicht stattgefundenen Vermörtelung der Außenfugen (siehe Vertrag) muss nun Dämmputz verwendet werden
  • da dieser stärker ist und die Außenfensterbänke so schon zu knapp bemessen waren (siehe Gutachten), müssen diese erneuert werden inkl. oberseitigen Entwässerungsnuten
  • Innenfensterbänke nicht vollständig
  • bei den Kellerfenstern fehlen die Innenfensterbänke

Innenputz:

  • die lt. Vertrag geforderte vollflächige Armierung ist nicht vorhanden, der Putz zeigt Risse und muss erneuert werden
  • Die Oberflächenqualität entspricht im Teilbereich nicht der Güte Q3
  • Die Betonwände im Keller sind nicht verputzt.
  • Im Anschluss an die Betondecken wurde kein Kellenschnitt / Trennschnitt ausgeführt. Der Putz bricht stellenweise bereits aus. Notwendige Maßnahmen: - Herstellen der Trennschnitte - Einbau der vertraglich vereinbarten Magic Corner – Profile
  • Das Mauerwerk hinter der Drempelverkleidung und in der Ebene der Holzbalken wurde nicht verputzt oder verspachtelt. Die Winddichtigkeit ist nicht gewährleistet.
  • Die Stellen, die von Hr. Langner verputzt wurden, müssen wieder abgehackt und neu verputzt werden, da 1. keine Grundierung vorgenommen wurde und 2. überlagerter, bei -20 Grad im Freien und nicht trocken gelagerte Sackware verwendet wurde
  • Fensterlaibungen wieder öffnen, Armierung einarbeiten, Vediplatte über Rollladenkasten setzen, verschließen

Spachtelarbeiten
  • die von der Fa. Langner gespachtelten Decken und Wände im OG wurden duchweg nicht grundiert. Stellenweise sind Hohlräume vorhanden, die absplittern.
  • Die Spachtelschicht muss entfernt werden, der Putz ist zu prüfen und ggf. zu entfernen, da die geforderte Armierung fehlt.

Keller
  • Deckendurchbrüche zum Keller sind nicht verfüllt (feuerhemmend)
  • Die bereits gespachtelten Decken und Wände wurden nicht grundiert
  • Verkleidung der Heizungsrohre fehlt
  • Verschluss der Decken – und Wandfugen
  • Kabelleitungen noch offen


    Sonstiges:
  • Verlegung Leerrohr für Photovoltaik-Anlage fehlt
  • Mängelbeseitigung Rohbau nicht abgeschlossen: Sockelaufbereitung


 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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