Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Hausbau0815

Hausbau0815

Ich hoffe doch sehr dass die Angebote und der Schriftverkehr, aufgrund dessen ein Vertragsverhältnis mit dir zustande gekommen ist, anders verfasst waren.
Ansonsten müsste man dir wirklich eine gehörige Portion Mitschuld zusprechen.
@saralina87: Bitte hierzu nochmal schreiben, wie du das meinst. Was soll das Mitschuldgeschwafel? Ich habe einen GU, wen der mit der Gerüststellung beauftragt ist seine Sache! Und wenns der letzte Vollpfosten ist, für den Rechtschreibung offenbar ein Fremdwort ist. Ich habe weder ein Angebot vom Gerüstbauer, noch sonst ein Vertragsverhältnis mit ihm. Also bitte nicht irgendwelchen pauschalen Mitschuldscheiß hier posten, wenn du die Zusammenhänge nicht kennst.
 
11ant

11ant

Und wenns der letzte Vollpfosten ist, für den Rechtschreibung offenbar ein Fremdwort ist.
Eigentuhm zu haben ist zuweilen glückseliger als zu wissen, daß man es eigentlich ohne "h" schreibt. Ich arbeite gerne mit Legasthenikern: zweitens sind die oft fokussierter beim Kerrn des Puhdels als die sich von Rechtschreibung ablenken lassenden Streber, und erstens ist "Dyskalkulie mit Buchstaben" in Buchhaltungsfragen unschädlich. Unt dahrauf kommt es beim Kaufman erheplich mehr ann.
 
Hausbau0815

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Also ich spreche das Gerüst jetzt immer persönlich an, da ich ja nun weiß, dass es Willi heißt. Hab mir auch schon überlegt einen Song daraus zu machen mit dem Titel: "Ich bau dir ein Gerüst, das deinen Namen trägt". Aber bis dahin sage ich allen bescheit das da keiner meer drauf dahrf.
 
Hausbau0815

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Meint sicher den Zettel am Baugerüst. Dieser ist in einem schrecklichen Deutsch und Stil verfasst.
Mag ja sein, aber was habe ich für eine "Mitschuld", wenn jemand der deutschen Rechtschreibung und Ausdrucksweise nicht mächtig ist. Man sollte sich meiner Meinung nach mit Schuldzuweisungen sehr zurückhalten, wenn man keine Ahnung von den Zusammenhängen hat. Und da bin ich genau wieder an dem Punkt, an dem ich diesen bzw. auch den vorherigen Thread zum gleichen Thema mehrfach abgebrochen habe, da ich ausgesprochen allergisch auf solche dummen, zusammenhanglosen Behauptungen reagiere.
 
Hausbau0815

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Zurück zum Thema: Also nach Anwaltswechsel und nicht stattgefundenen neuem Gutachten, aber mit immer mehr sichtbaren Mängeln, kam der neue Anwalt vor einer Woche mit einem befreundeten Architekten auf die Baustelle, um sich ein Bild zu machen. Es endete mit den Worten, das sein Mandant zu blöd zum Laufen wäre und die Sache unstrittig. Der Architekt nahm nochmals alle bisher festgestellten Mängel incl. der im Gutachten bereits genannten auf und versprach für Montag ein Sanierungskonzept mit einer Kosteneinschätzung. Dieses kam dann auch und haute mich vom Hocker. Nur die im TÜV-Gutachten enthaltenen Mängel waren ja schon mit 100.000 € beziffert worden. Bei diesem hier waren die Mängelbeseitungskosten nur so dahin geschrumpft und in Summe mit knapp 42.000 € !!!!! angegeben. Und der nette gegnerische Anwalt schrieb noch hinzu, dass man sich ja einig wäre, dass dies auch für maximal 35.000 € machbar wäre.
Hätte ich die beiden doch mal vorher kennengelernt, die hätten mir das gesamte Doppelhaus für weniger als die Hälfte gebaut. Die müssen so günstige Firmen an der Hand haben, da bekommt man glatt noch was raus.
Ich habe dann am Dienstag 2 Stunden mit meinem Anwalt telefoniert, der wegen Quarantäne leider nicht mit zu dem Baustellentermin kommen konnte und wir haben das ganze Ding verrissen.
Der Dipl.-Ing. hatte sich leider massiv in den Mengen und Preisen vertan. Die Innenwände hat er bei 600 m² Wohn- und Nutzfläche mit 15 m² angegeben, den Trockenbau mit 150 m² einfach statt 380 m² doppelt beplankt, das Dach mit 200 statt 320 m², die Handwerkerstunde mit 38 € Brutto. Die Estrichentfernung in allen 4 Bädern, Reduzierung der Dämmung, Änderung der FB-Heizung und Wiederneuverlegung Estrich hat er in Summe mit 1.300 € angegeben und den Fenstertausch ganz rausgelassen. Und dafür bekommt der auch noch ne ganze Stange Geld. Übel!
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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