Tolentino
Zum Thema falsch verstandene Begrifflichkeiten kommt hier die zweite Schote (die erste war ja, dass der GÜ sich selbst als Bauträger bezeichnete).
Ich frage nach dem Meterstrich, ob der durch den GÜ oder bauseits beigebracht werden muss, da in der Bauleistungsbeschreibung nichts zu finden sei.
Der Bauleiter schriebt zurück sie (gemeint die Baufirma) würden das "bauseits" machen...
Ich frage nach dem Meterstrich, ob der durch den GÜ oder bauseits beigebracht werden muss, da in der Bauleistungsbeschreibung nichts zu finden sei.
Der Bauleiter schriebt zurück sie (gemeint die Baufirma) würden das "bauseits" machen...