Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Zuletzt aktualisiert 23.01.2025
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Tolentino

Tolentino

Das ist mir alles bewusst und wird auch mein Hauptpunkt beim RA sein, dass ich Vor allem ein fertiges Haus haben möchte, was nicht gesundheitsgefährdend wird oder ständig größerer Reparaturen bedarf
 
OWLer

OWLer

Wie geht es hier eigentlich weiter? Sind die Maurer wieder auf der Baustelle oder ist Baustopp? Das Wetter ist ja zurzeit ein Traum, schnell fertig zu werden?
 
Tolentino

Tolentino

Ich glaube der GÜ wartet ab, wie ich reagiere. Er will ja schriftlich von mir, das ich den Mangel so akzeptiere. Das wird er ohne weitere Zugeständnisse nicht von mir lesen.
Welche das genau sein könnten und welche Vor- und Nachteile mir daraus erwachsen wird Teil eines anwaltlichen Beratungsgesprächs morgen Nachmittag sein...
 
Tolentino

Tolentino

Der Anwalt will sich erstmal den Vertrag anschauen. Ich war damals zu naiv und wollte schnell machen, um das Grundstück überhaupt kriegen zu können. Daher hatte ich nicht damals schon alles auf Herz und Nieren geprüft.
Also sind da evtl ein paar Zinken drin.
Der GÜ hat mir jetzt den Baustopp seinerseits verkündet bis ich den Mangel abnicke.
Erst hat außerdem tatsächlich eine formale Unbedenklichkeitsbestätigung der Statikerin bezüglich der Standsicherheit beigebracht (allerdings erstens an ihn adressiert, zweitens Regen nicht auch über die Rissanfälligkeit des Putzes). Hier will ich dann mit dem RA noch erörtern, was man ansonsten noch verlängern könnte (z.b. verlängerter Sicherheitseinbehalt)
Trotzdem wurden jetzt Gerüste geliefert...
 
OWLer

OWLer

Der Anwalt will sich erstmal den Vertrag anschauen. Ich war damals zu naiv und wollte schnell machen, um das Grundstück überhaupt kriegen zu können. Daher hatte ich nicht damals schon alles auf Herz und Nieren geprüft.
Also sind da evtl ein paar Zinken drin.
Was hat denn das Grundstück bzw. der Kaufvertrag dazu mit den Bauthemen zu tun? Du redest doch dauernd vom GU/GÜ und somit nicht vom Bauträger. Somit laufen Grundstück bzw. Kaufvertrag damit doch über den Verkäufer des Grundstücks und haben nichts mit den vertraglichen Gegebenheiten mit dem GU/GÜ zu tun?

Oder redest du vom Bauvertrag mit dem GU/GÜ? Selbst wenn, dann ist es doch unterschrieben. Wenn da nichts unlauteres drinsteht, sondern nur für dich ungünstig, dann ist das halt so.

Klingt ehrlich gesagt aufgrund deiner 3 Zeilen so, als ob der Anwalt einfach nur für irrelevante Nebenkriegsschauplätze abkassieren möchte über deine Bauherrenrechtsschutz. Die meisten Bauherren werden so etwas wohl NICHT abschließen und da kann man ja mit beiden Händen zugreifen.

Jetzt meine freie Interpretation.....

Erst hat außerdem tatsächlich eine formale Unbedenklichkeitsbestätigung der Statikerin bezüglich der Standsicherheit beigebracht (allerdings erstens an ihn adressiert, zweitens Regen nicht auch über die Rissanfälligkeit des Putzes).
Das ist doch alles was du wolltest. Abheften und weitermachen. Die Maurer werden dir vermutlich jetzt eh in den Putz p*nkeln, aber sonst an offensichtlichen Stellen vernünftige Arbeit abliefern.

Putz und Rissanfälligkeit? Wegen der Pfuschertaschen?
 
Zuletzt aktualisiert 23.01.2025
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