Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

4,90 Stern(e) 36 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 73 der Diskussion zum Thema: Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
>> Zum 1. Beitrag <<

Tolentino

Tolentino

Jetzt kann ich dir folgen. Aber sag mal, ich muss mir ja immer wieder hier im Forum anhören, dass ich für das Geld, was ich bezahle nichts Besseres verdient hätte, was Qualität und Handwerkereinstellung betrifft, aber was bei dir da so zusammengemauert wird, sieht ehrlich gesagt, nicht besser aus. Und du bezahlst bestimmt nicht nur 900 € pro qm, oder?
Ja, ich fühlte mich auf jeden Fall an einige deiner Bilder erinnert. Mein Bau ist natürlich noch nicht so weit, aber ich halte dann Ausschau nach Bierflaschen hinter der Dämmung und dem Trockenbau...
Mein Sachverständiger sagt, es ist nicht schön, aber letztlich mängelfrei, wenn es entsprechend zugemörtelt wird. Ich habe aber dem Bauleiter schon gesagt, dass ich nicht zufrieden bin.

Wir haben mit den Handwerkern, auch mit dem Maurer, immer direkt gesprochen.
Das hatte ich ja auch, war aber letztlich noch nicht wirklich von Erfolg gekrönt. Er wollte mir ja auch irgendeinen Scheiß erzählen, letztlich ging'S um keine Lust.
Nun wenn der Statiker sagt ist ok so, dann nehme ich es hin.
 
Tolentino

Tolentino

Kleines Update. Der GÜ kriegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin nicht ran, gibt vor, ich sei ja nicht Vertragspartner von ihr, sondern von ihm, deswegen sei das unüblich.
Ich höre, da eher raus, dass die den Pfusch der Maurer nicht offiziell und unter drohender Haftungsübernahme ausstellen will.

Ich hab jetzt doch mal Gebrauch von meiner BH-Rechtsschutz gemacht und nen Anwalt konsultiert. Der fände sogar ein unabhängiges privat beauftragtes Gutachten zu unsicher, da damit im Falle eines doch eintretenden Schadens ja nichts durchsetzbar wäre. Also lieber gleich gerichtlich bestellten Gutachter erzwingen und entweder Wertminderung oder Rückbau durchsetzen. Alternativ erstmal Bau weiterlaufen lassen und dann Abnahme verweigern...

Ich bin gerade ziemlich niedergeschlagen. Warum die sich jetzt als solche Pfuscher entpuppen, die dann noch nichtmal zu ihren Fehlern stehen und sie wieder korrigieren.

Naja, ich werde weiter berichten.
 
11ant

11ant

Kleines Update. Der GÜ kriegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin nicht ran, gibt vor, ich sei ja nicht Vertragspartner von ihr, sondern von ihm, deswegen sei das unüblich.
Nicht "unüblicher" als als GÜ eine BT-Argumentation zu verwenden.
Ich höre, da eher raus, dass die den Pfusch der Maurer nicht offiziell und unter drohender Haftungsübernahme ausstellen will.
Dann hören wir zumindest das gleiche.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Also lieber gleich gerichtlich bestellten Gutachter erzwingen und entweder Wertminderung oder Rückbau durchsetzen. Alternativ erstmal Bau weiterlaufen lassen und dann Abnahme verweigern...
Gerichtlich bestellten Gutachter erzwingen: Hast du eine Ahnung, wie lange das dauert! Bis das durch ist, ist Herbst.
 
Tolentino

Tolentino

Ja, ich werde mir alle Optionen und deren Implikationen vom RA erklären lassen.
Als er mir das sagte war er gedanklich wohl schon beim fertigen Haus.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83524 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grobe Kosteneinschätzung Haus Renovierung Baujahr 73 - Gutachter 17
2Gutachter trotz Tüv Abnahme? 13
3Abnahme der Bodenplatte durch Gutachter sinnvoll? 55
4Baufirma verlangt Extrakosten wegen zusammenarbeit mit Gutachter 21
5Baufirma möchte eher keinen Gutachter 11

Oben