Kleines Update. Der GÜ kriegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin nicht ran, gibt vor, ich sei ja nicht Vertragspartner von ihr, sondern von ihm, deswegen sei das unüblich.
Ich höre, da eher raus, dass die den Pfusch der Maurer nicht offiziell und unter drohender Haftungsübernahme ausstellen will.
Ich hab jetzt doch mal Gebrauch von meiner BH-Rechtsschutz gemacht und nen Anwalt konsultiert. Der fände sogar ein unabhängiges privat beauftragtes Gutachten zu unsicher, da damit im Falle eines doch eintretenden Schadens ja nichts durchsetzbar wäre. Also lieber gleich gerichtlich bestellten Gutachter erzwingen und entweder Wertminderung oder Rückbau durchsetzen. Alternativ erstmal Bau weiterlaufen lassen und dann Abnahme verweigern...
Ich bin gerade ziemlich niedergeschlagen. Warum die sich jetzt als solche Pfuscher entpuppen, die dann noch nichtmal zu ihren Fehlern stehen und sie wieder korrigieren.
Naja, ich werde weiter berichten.